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Reisende werden vorsichtiger. Die Terroranschläge wirken sich auf den Tourismus aus

Reisende werden vorsichtiger. Die Terroranschläge wirken sich auf den Tourismus aus

Foto: Stephanie Lecocq

Sicherheit wird wichtiger Terror verändert Reiseverhalten

Die Terroranschläge der vergangenen Wochen und Monate haben die Urlaubssaison 2016 stark beeinflusst. Welche große Bedeutung das Thema Sicherheit mittlerweile für Reisende hat, zeigt eine neue Umfrage. Die Türkei kommt darin nicht gut weg.

Die Terroranschläge in Paris, Istanbul, Brüssel und anderen Orten haben viele Menschen verunsichert - und sie beeinflussen das Urlaubsverhalten der Deutschen. Das zeigt eine neue Umfrage des Online-Marktforschers Norstat im Auftrag des Reiseportals Travelzoo.

Die wichtigsten Ergebnisse:
 
Viele halten sich mit dem Buchen zurück: In der Umfrage gaben nur 37 Prozent der Befragten an, ihren Urlaub schon gebucht zu haben. Zwei Drittel (67 Prozent) haben sich noch nicht entschieden. Was auffällt: Immerhin jeder Zehnte (10 Prozent) gab an, aus Angst vor weiteren Anschlägen noch nicht gebucht zu haben.

 
Die Türkei gilt vielen als unsicher und wird gemieden: Sonst ist die Türkei nach Spanien und Italien das beliebteste Reiseziel im Ausland. In dieser Saison könnte das anders aussehen. Zumindest in der Umfrage nannten nur 4 Prozent die Türkei als ihr Urlaubsziel für den Sommer - Kroatien und Griechenland erreichten den gleichen Wert. Zum Vergleich: Spanien nannten 17 Prozent, Italien gaben 12 Prozent an. Und Urlaub in Deutschland kam auf 40 Prozent. Besonders pikant: Fast jeder Fünfte (18 Prozent) hatte zumindest in Betracht gezogen, in die Türkei zu reisen, sieht nach den Anschlägen aber nun davon ab.
 
Sicherheit ist fast so wichtig wie der Preis: Gut jeder Dritte (35 Prozent) hat sein Reiseziel gewählt, weil es dort sicher ist. Noch häufiger wurde als Kriterium nur das Preis-Leistungs-Verhältnis genannt (38 Prozent). Jeder Vierte (24 Prozent) wählte sein Ziel, weil es »fernab der jüngsten Konflikte« liegt. Und jeder Zehnte (9 Prozent) gab an, wegen Sicherheitsbedenken nicht dorthin zu reisen, wo er sonst Urlaub machen würde. Mehrfachnennungen waren möglich.
 
Städtereisen haben es schwer: Knapp jeder Dritte (30 Prozent) gab an, wegen der Anschläge in Brüssel europäische Metropolen zu meiden. Etwa jeder Sechste (16 Prozent) will nur als sicher geltende Städte und Länder bereisen. Immerhin sagte jeder Zweite (51 Prozent), die Anschläge hätten keinen Einfluss auf das eigene Reiseverhalten.
 
Im Auftrag von Travelzoo hat Norstat im April 2016 insgesamt 1034 Menschen in Deutschland befragt, die nach Alter und Geschlecht repräsentativ für die Online-Nutzer in der Bevölkerung sind.
 
(14.04.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.