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Die Gefahr, durch Mücken mit dem Zika-Virus infiziert zu werden, besteht in vielen Reiseländern. Wie hoch das Risiko ist, verdeutlichen die WHO-Kategorien

 

Die Gefahr, durch Mücken mit dem Zika-Virus infiziert zu werden, besteht in vielen Reiseländern. Wie hoch das Risiko ist, verdeutlichen die WHO-Kategorien

Sicherheitshinweise Was Schwangere in Zika-Gebieten beachten sollten

Weltweit gibt es neben Brasilien noch weitere Regionen, die wegen des Zika-Virus als Risikogebiet gelten.

Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sollten weiterhin genau abwägen, in welche Länder mit Zika-Virus sie reisen können und wollen. Das Zika-Virus kann zu Fehlbildungen des Schädels bei Neugeborenen führen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt die betroffenen Staaten - je nach Risiko einer möglichen Übertragung - in verschiedene Kategorien ein. Das Auswärtige Amt (AA) hat sich der WHO-Bewertung angeschlossen, wonach Schwangere und Frauen, die schwanger werden wollen, von «vermeidbaren Reisen» in Regionen der Kategorien 1 und 2 absehen sollten. Viele Reise- und Sicherheitshinweise für Länder wie Thailandund die Malediven wurden nun aktualisiert. Prof. Tomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin (CRM) rät Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch jedoch nicht grundsätzlich von Reisen in Gebiete der Kategorien 1 und 2 ab. Dort gebe es derzeit nicht viele Infektionen. »Man muss aber auf Zika hinweisen«, sagt der Mediziner. Das Gleiche gelte jedoch für Malaria und Dengue, die ebenfalls potenziell gefährlich für Schwangere sind. Diese Krankheiten werden wie Zika von Mücken übertragen. Jelinek rät Paaren, sich nach der Reise in Zika-Verbreitungsgebiete auf eine mögliche Infektion testen zu lassen. Wie das AA betont, kann das Übertragungsrisiko in den betroffenen Ländern sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.

(19.03.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.