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REISE und PREISE

Sicherungsschein Reisevermittler tritt als Veranstalter auf - Strenge Regeln

Die Regeln sind eindeutig. Ein Unternehmen, das Reisen nur vermittelt, darf es keine Anzahlung verlangen. Es sei denn, es stellt einen Sicherungsschein aus. Denn nur so ist der Kunde vor einer Insolvenz des Vermittlers geschützt.

Ein Reisevermittler darf vom Kunden keine Anzahlung für eine Reise verlangen, wenn er als Veranstalter auftritt und gleichzeitig keinen Sicherungsschein ausstellt. Denn das verstößt gegen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, stellte das Amtsgericht Baden-Baden fest.

Generell gibt es Veranstalter, die Reisen durchführen und Firmen, die lediglich Reisen vermitteln. Der Unterschied ist für den Verbraucher oft nicht leicht zu erkennen. In dem verhandelten Fall (Az.: 3 O 116/15) trat der Vermittler nach Überzeugung des Gerichts als Veranstalter auf. Denn er bündelte einzelne Leistungen zu einem Reisepaket. Außerdem nannte er einen Gesamtpreis, aber nicht den eigentlichen Veranstalter. Der Hinweis auf die Rolle als Vermittler fand sich nur in den AGB.

Ein Reiseveranstalter muss jedoch einen Sicherungsschein ausstellen, wenn er Vorauszahlungen kassiert. Das tat der Vermittler nicht. Diese Praxis wurde vom Gericht für nicht rechtens erklärt. Ein Sicherungsschein dient dazu, den Reisenden bei Insolvenz des Veranstalters abzusichern.

(08.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.