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REISE und PREISE

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Wolfram Kastl / dpa

Skandinavien Warum wird der Alkohol so teuer verkauft?

Norwegen ist bekannt für saftige Preise bei Lebensmitteln - das gilt besonders für alkoholische Getränke.

In Norwegen sind Lebensmittel nicht billig. Vor allem für alkoholische Getränke zahlt man viel. Ein Sixpack 0,5-Liter-Bierdosen kostet umgerechnet rund 20 Euro. Und auch der Besuch in der Kneipe belastet das Urlaubsbudget stark. Auch in Schweden  sind Bier, Wein und Schnaps teuer.

Doch warum ist das so in den skandinavischen Ländern? Der Grund für die überdurchschnittlich hohen Preise sind in Norwegen die Steuern, die das Land auf Alkohol erhebt. »Sie sind abhängig vom Alkoholgehalt der Getränke«, erklärt Uwe Schween von Innovation Norway . Daher sind Spirituosen generell höher besteuert als Bier. In Schweden sind die Preise nicht ganz so hoch wie in Norwegen.

In Skandinavien herrscht eine strenge Alkohol-Politik. Das hängt mit der Vergangenheit zusammen. Als Reaktion auf den hohen Alkoholkonsum Anfang des 20. Jahrhunderts, führten die Regierungen entsprechende Gesetze ein. Diese sollten den Verkauf von Alkohol kontrollieren und so den Alkoholkonsum gering halten. Daher gelten gerade beim Verkauf alkoholischer Getränke strengere Regeln als in Deutschland.

Supermärkte dürfen ausschließlich Bier mit niedrigem Alkoholgehalt verkaufen. Spirituosen erhält man in Norwegen und Schweden lediglich in speziellen Geschäften, die dem Staat gehören. In Schweden gibt es noch weitere strenge Regeln: »In vielen Regionen ist es verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken«, sagt Sabine Klautzsch von der Tourismusorganisation Visit Sweden . Dafür gibt es eigens eingerichtete Zonen, wo der Konsum erlaubt ist. Zusätzlich gilt beim Autofahren die 0,0-Promillegrenze.

Wegen der hohen Preise liegt es nahe, alkoholische Getränke selbst nach Skandinavien mitzunehmen. Doch für die zollfreie Einfuhr gelten Höchstmengen: In Norwegen sind zum Beispiel zwei Liter Bier und ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 60 Prozent sowie anderthalb Liter eines weinhaltigen Getränks erlaubt.

(29.08.2016, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.