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Digitale Zusatzinfos zu vielen Katalogangeboten bietet die App »Thomas cook Travel Insight« - einfach das entsprechende Symbol mit der Smartphone-Kamera scannen

Digitale Zusatzinfos zu vielen Katalogangeboten bietet die App »Thomas cook Travel Insight« - einfach das entsprechende Symbol mit der Smartphone-Kamera scannen

Foto: Thomas Cook

Smartphones Mobile Programme der Reiseveranstalter

Deutsche Reiseveranstalter helfen ihren Kunden längst per App. Doch die einen machen mehr, die anderen weniger - und einige noch gar nichts. Was bieten die Programme von TUI, Thomas Cook, ITS und Co.?

Viele Urlauber legen ihr Smartphone auch im Urlaub nicht zur Seite. Sie suchen Ausflugstipps, checken Wetterberichte, posten Fotos und Videos in sozialen Netzwerken. Und manche buchen ihre Reise sogar per Smartphone oder Tablet.

Der Markt der mobilen Mini-Programme wächst. Die Apps von Buchungsportalen wie Trivago oder Momondo kommen allein im App-Store von Google auf Millionen von Downloads. Die Tripadvisor-App steht sogar bei mehr als 100 Millionen.
 
Auch die deutschen Reiseveranstalter sind auf dem App-Markt unterwegs – allerdings mit sehr unterschiedlichen Ansätzen. Manche der kleinen Programme bieten zusätzliche Infos zu den Inhalten der Kataloge, andere sind Begleiter für die gebuchte Reise und helfen mit Daten zu Flugzeiten, Wetter, Sehenswürdigkeiten und Karten vom Reiseziel. Auch können Reisen manchmal direkt gebucht werden. REISE & PREISE gibt eine Übersicht.

 
Inspiration: Für viele Urlauber geht die Reiseplanung noch immer mit dem klassischen Reisekatalog los. Und für diese analoge Form der Urlaubssuche bieten Thomas Cook und ITS digitale Zusatzinfos. Die entsprechenden Apps scannen mit der Smartphone-Kamera gekennzeichnete Katalogseiten und stellen dann zusätzliche Videos oder Bilder zur Verfügung. Die »ITS Interaktiv«-App zum Beispiel bietet bei einigen Hotels Zugriff auf von Drohnen gefilmte Rundflüge. Nutzer können sich über eine Verknüpfung zur ITS-Webseite auch über tagesaktuelle Preise informieren und das nächstgelegene Reisebüro suchen.
 
Die App »Thomas Cook Travel Insight« verspricht für einzelne Kataloge Extrainhalte wie 360-Grad-Rundgänge und Lagepläne. Auf dem Tablet bietet sie außerdem digitalisierte Reisekataloge zum Durchblättern auf dem Bildschirm. Diesen Service bietet ITS ebenfalls, mit seiner separaten »ITS Reisekataloge«-App.
 
Buchung: Wer die passende Reise findet, will sie vielleicht gleich buchen. Während bei ITS und Thomas Cook keine direkte Buchungsfunktion in der App zur Verfügung steht, haben Marktführer TUI und die FTI-Marke Sonnenklar.tv spezielle Mini-Programme, die das ermöglichen. Nach Angaben von Geschäftsführer Andreas Lambeck liegt die Anzahl der Buchungen über die »sonnenklar.TV«-App im Vergleich zu anderen Verkaufskanälen zwar nur im einstelligen Prozentbereich - sie nehme aber kontinuierlich zu. TUI nennt zu den Buchungszahlen der »TUI.com Urlaubssuche«-App keine Zahlen. Man sei aber mit der Entwicklung und dem generellen Zuspruch sehr zufrieden.
 
Reiseplanung vor Ort: Mehrwert bieten Apps auch, wenn der Reisende sich bereits auf den Weg in den Urlaub gemacht hat. Der »Thomas Cook Travelguide« informiert Kunden von Thomas Cook, Neckermann und Öger Tours über geänderte Flugzeiten. Sie können sich auch Karten zum Reiseziel herunterladen und diese offline nutzen - angesichts mitunter teurer Roaming-Kosten für mobiles Internet im Ausland ein sinnvoller Service, den auch die »ITS Reiseführer«-App für ITS-Kunden bietet.
 
Die ITS-App verspricht für mehr als 100 Reiseziele Informationen und Tipps zum Einkaufen, Essen, für Besichtigungen und Feiern. Auch die App »Meine TUI« liefert Ausflugsziele, Informationen zum Zielort und sonstiges Wissenswertes. So lassen sich Ausflüge planen, außerdem kann man über die App mobil einchecken. Ein weiterer Service: Per Chat soll ein direkter Kontakt zum Reiseleiter vor Ort möglich sein.
 
Der Überblick zeigt: Längst nicht alle deutschen Reiseveranstalter sind beim Thema Apps auf dem gleichen Stand. FTI hat noch kein Programm für mobile Geräte - abgesehen von der FTI-Marke Sonnenklar.tv. Das werde sich aber kurz- bis mittelfristig ändern, verspricht Daniel Haisch, der bei FTI den Bereich E-Commerce verantwortet. Man wolle dem Kunden Mehrwert bieten – etwa mit Informationen rund um das Reiseziel.
 
DER Touristik hat zumindest seine Marke ITS mit Apps ausgestattet. Außerdem bietet das Unternehmen noch die Foto-App »DER Moment«, mit der sich zum Beispiel mit eigenen Urlaubsfotos eine individuelle Postkarte gestalten lässt. In der App gibt man die Adressdaten ein und kann für 1,99 Euro ohne Briefmarken- und Ansichtskartenstress die Karte abschicken. Der Veranstalter Alltours hat noch keine App. Das stehe allerdings auf der Agenda, teilte das Unternehmen mit.
 
(11.02.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.