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Der Sprung in den Sommerurlaub 2015 - REISE & PREISE gibt die wichtigsten Infos für Schnäppchen-Jäger

Der Sprung in den Sommerurlaub 2015 - REISE & PREISE gibt die wichtigsten Infos für Schnäppchen-Jäger

Foto: iStockPhoto.com

Sommer 2015 Wo der Urlaub günstig wird

Wer noch keinen Urlaub gebucht hat, wälzt jetzt Kataloge, klickt sich durch Reiseseiten und wägt Mallorca gegen Gran Canaria oder Ascona gegen Rimini ab. REISE & PREISE sagt Ihnen, wo es im  Sommer besonders günstig wird.

Ein bekannter Party-Schlager lautet so: »Ab in den Süden, der Sonne hinterher!«» Dieses Vorhaben nehmen sich jeden Sommer Tausende Deutsche zu Herzen. Sie packen ihre Badehose ein und fliegen in die Ferien - vornehmlich ans Mittelmeer.

Keine zehn Wochen sind es mehr, bis die Hauptreisezeit beginnt. Wer die Frühbucherangebote der Reiseveranstalter ausgeschlagen hat, sollte sich jetzt ranhalten. Während Familien eher langfristig planen, buchen Alleinreisende und Paare eher spontaner. Nur wo ist es im Sommer richtig günstig?
 
»In der Türkei wird es dieses Jahr häufiger Schnäppchen geben, weil der russische Markt nicht so stark sein wird«, sagt Benjamin Weiss, der sich beim Marktführer Tui um die Flug- und Hotelkapazitäten kümmert. »Das sorgt dafür, dass die Kunden aus Deutschland stärker umworben werden - die Preise gehen entsprechend runter.« Markus Orth, Geschäftsführer des Last-Minute-Veranstalters L'Tur bestätigt: »Wir gehen davon aus, dass die Türkei dieses Jahr das Rennen machen wird.«

 
Sebastian Kaatz, Gründer der Schnäppchenseite Urlaubspiraten, kommt zu einer ähnlichen Einschätzung: »Die Türkei und Bulgarien sind in diesem Jahr sehr schwer zu unterbieten.« In der Türkei bekommt man zum Teil sieben bis zehn Tage in einem guten Vier-Sterne-Hotel für weniger als 250 Euro. Solche Preise sind natürlich die Ausnahme. Auch das Reisportal Tripadvisor hat ermittelt: In Antalya und Side zahlen Urlauber in diesem Sommer besonders wenig.
 
Ansonsten sollten sich Urlauber in Griechenland umschauen. Dort werde es dieses Jahr ausreichende Kapazitäten geben, sagt Orth. Auch Urlaubspirat Sebastian Kaatz rechnet dort mit Schnäppchen, ebenso wie in Portugal. »Und Ägypten ist sowieso günstig.« Anders sieht es auf dem spanischen Markt aus: »Da wird es kurzfristig eher keine guten Schnäppchen mehr geben. Die Balearen liegen stark im Trend, das spanische Festland läuft auch sehr gut«, sagt Tui-Experte Weiss.
 
Wer kurzfristig bucht, für den sind vor allem Last-Minute-Angebote spannend. Damit ist dem Deutschen Reiseverband (DRV) zufolge ein Zeitraum ab zwei Wochen vor Abreise gemeint. Bei L'Tur sieht man die vier Wochen vor Abflug als Kernzeit für last minute. »Freie Betten und Flüge kommen auf den Markt», erklärt Orth. «Das ist in der Regel mit einem deutlichen Preisabschlag verbunden. Es kann aber auch darum gehen, überhaupt noch etwas zu bekommen.«
 
Warum wird es kurz vor der Feriensaison noch einmal richtig günstig? Die Veranstalter kaufen bei den Hoteliers früh große Kapazitäten an Hotelbetten. »Die Hotels beobachten ihre Auslastung sehr sorgsam. Wenn sie feststellen, dass zum Beispiel die zweite Augusthälfte nicht läuft, geben sie Sonderpreise an die Veranstalter weiter«, erklärt Weiss. Die Logik ist dann: Bevor das Zimmer gar nicht verkauft wird, senke ich den Preis, auch wenn ich dann kaum noch etwas am Kunden verdiene. Die Reiseziele am Mittelmeer seien nie ganz ausgebucht - und deshalb gibt es Schnäppchen eigentlich immer. Und das nicht nur in der Türkei, aber eben im Sommer besonders häufig dort.
 
Mit Spottpreisen können Urlauber aber nicht rechnen. Der Grund: »Ganz massive Preisabschläge kurz vor Abflug vergraulen die Stammkundschaft«, berichtet Weiss. Der Mensch ist eben doch ein Konkurrenzwesen: Wer schon lange im Voraus gebucht hat, ärgert sich, wenn der Nachbar plötzlich die gleiche Reise viel günstiger bekommt.
 
Wer last minute bucht, braucht vor allem eines: Flexibilität. »Das ist vor allem etwas für Leute, die nicht eine bestimmte Region und ein bestimmtes Abflugdatum im Blick haben«, erläutert Kaatz. Tatsächlich ist die Kalkulation vieler Urlauber: Ob Türkei oder Griechenland ist egal - Hauptsache Sonne und ein guter Preis! Tui-Experte Weiss bestätigt: »Der Preis ist sehr, sehr wichtig. Es gibt viele Kunden, die nur deshalb das Reiseziel wechseln.«
 
Wer flexibel ist und sparen will, muss Angebote vergleichen. Dazu vorweg eine wichtige Bemerkung: Es ist egal, ob eine Pauschalreise im Internet oder im Reisebüro angeboten wird - der Preis ist gleich. Das ist in Deutschland gesetzlich auch nicht anders möglich.
 
Der Reisepreis lässt sich durch viele Stellschrauben reduzieren. Da ist zunächst das Datum. »Die zweite Ferienhälfte bietet sich immer mehr an als die erste. In den ersten beiden Ferienwochen wollen alle in den Urlaub«, sagt Weiss. Und wer nicht auf die Ferien angewiesen ist, sollte noch im Juni verreisen. Die Preise sind dann laut Kaatz deutlich günstiger als in der Hochsaison. Oder man verbringt den Hochsommer zu Hause und verreist im September und Oktober. »Flüge sind in der Ferienzeit teurer als außerhalb der Ferien. Ich empfehle, am Rand der Hauptsaison zu reisen«, rät Kaatz.
 
Eine weitere Stellschraube: der Abflugort. Ein Urlauber spart bis zu 26 Prozent, wenn er von einem benachbarten Bundesland in die Ferien fliegt. Am besten wird die Pauschalreise dann mit einem Zug-zum-Flug-Ticket gebucht. Lohnen kann sich das vor allem, wenn das andere Bundesland noch keine Ferien hat. Aber natürlich lässt sich auch innerhalb eines Landes die Region oder das Hotel wechseln - es gibt viele Faktoren, die den Preis beeinflussen. Vergleichen und herumprobieren lohnt immer.
 
Wer mit ganz fixen Vorstellungen von seinem Traumurlaub ins Reisebüro kommt und trotzdem einen Knallerpreis erwartet, könnte wenige Wochen vor den Ferien aber enttäuscht werden. »Das Wunschangebot kann vergriffen sein, wenn man sich spät entscheidet«, sagt Weiss. »Dann ist zum Beispiel der Robinson-Club in einer gesamten Augustwoche schon ausgebucht. Oder man muss etwa auf den Kanarischen Inseln nach Fuerteventura ausweichen, wenn Gran Canaria knapp wird.« Der DRV rät, sich über die gewünschten Leistungen klarzuwerden: Auf was möchte man zugunsten eines besseren Preises nicht verzichten? Wo sind Abschläge möglich? Je mehr Informationen der Reisebüromitarbeiter zur Verfügung hat, umso besser kann er nach Angeboten suchen.

(21.05.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.