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Bewaffnete Sicherheitskräfte nach den Anschlägen am Strand des Hotels Imperial Marhaba in Sousse: Der Terror hat Tunesien stark getroffen, der Tourismus leidet. Experten schätzen, dass sich das Land davon so schnell nicht erholen wird

Bewaffnete Sicherheitskräfte nach den Anschlägen am Strand des Hotels Imperial Marhaba in Sousse: Der Terror hat Tunesien stark getroffen, der Tourismus leidet. Experten schätzen, dass sich das Land davon so schnell nicht erholen wird

Foto: Mohamed Messara

Sommer 2016 Viele Urlauber haben Angst

Wollen die Deutschen wegen des Terrors weniger reisen? Haben islamische Länder jetzt touristisch ein Problem? Und ist das beliebte Urlaubsland Türkei noch sicher? In diesen unsicheren Zeiten stellen sich Urlauber viele ernste Fragen. Zu Recht? Eine Analyse.

Der Mensch sehnt sich nach dem Schönen, und er sucht es im Urlaub. Sonne im Gesicht, Arbeit und Alltag sind weit weg. Beim Blick aufs Meer erscheint das Leben nicht mehr ganz so sorgenvoll. Aber der Mensch hat auch Angst - nach den Anschlägen in Tunesien, Paris, Ägypten und Istanbul.

Es scheint, als sei die Welt voller Fanatiker, die Bomben zünden und Unschuldige massakrieren. Da draußen im Urlaub wartet also beides, das Glück und die Gefahr. Das führt in einen inneren Konflikt, der vielen reisefreudigen Bürgern die Urlaubswahl für diesen Sommer schwer macht.

 
»Urlaub in Zeiten von Terror und politischen Umbrüchen – wohin können wir noch reisen?« Das fragte der Deutsche Reiseverband (DRV) auf der weltgrößten Tourismusmesse ITB in Berlin (Publikumstage 12. und 13. März). Man würde diese Frage nicht derart offen diskutieren, wenn die Situation nicht so ernst wäre: Die Buchungen für die Türkei liegen etwa 25 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der touristische Aufschwung in Ägypten ist verpufft. Und Tunesien gilt vielen seit dem Blutbad am Strand von Sousse als überhaupt nicht mehr sicher.
 
In der Summe führt das dazu, dass bisher deutlich weniger Menschen als sonst ihren Urlaub gebucht haben. Normalerweise sind im Januar die Reisebüros voll. In diesem Jahr: enttäuschende Zahlen. Kommt der Aufschwung noch und wenn ja – wann? Das ist die heiße Frage, die gerade die erfolgsverwöhnte Tourismusbranche umtreibt.
 
Eine These lässt sich schnell verwerfen: Die Deutschen haben wegen Terrorangst und der unsicheren Weltlage die Lust am Reisen verloren. Alle Umfragen und Studien belegen das Gegenteil, die Urlaubsfreude ist ungebrochen. Nur gebucht wird weniger. Das liegt Tourismusexperte Prof. Martin Lohmann zufolge am Anschlag von Istanbul Anfang Januar. »Er fiel in die Zeit, in der viele gerade ihre Entscheidung für den Urlaub treffen«, sagt der Leiter des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa.
 
Zweite These: Angesichts von Terror und Flüchtlingskrise wird die gesamte arabische Welt eher gemieden. Kein Urlaub dort, wo der Islam dominiert? »Nein, das kann man so pauschal nicht sagen«, sagt Oliver Dörschuck, Touristikchef bei Tui Deutschland. Er nennt die Malediven als Gegenbeispiel.
 
Das größte Problem ist also nach wie vor die Wahrnehmung der Sicherheit. Wo man sich unwohl fühlt, da will man keinen Urlaub machen. Das heißt aber umgekehrt auch, dass die meisten Touristen in ein Land zurückkehren, wenn es dort einige Zeit wieder ruhig war.
 
Das größte Sorgenkind: die Türkei. Alle Augen schauen auf dieses so wichtige Urlaubsziel. Der Anschlag in Istanbul hat viele verunsichert. Es sei eher ein subjektives Gefühl, das Menschen davon abhält, bestimmte Länder zu bereisen, sagt Tui-Manager Dörschuck. Für die Türkei stimmt das: Die Urlaubshochburg Antalya ist von Istanbul weit entfernt und wird trotzdem schlechter gebucht. Dabei käme niemand auf die Idee, wegen der Anschläge in Paris nicht an die französische Atlantikküste zu fahren, gibt Dörschuck als Beispiel. »Inzwischen sehen wir Anzeichen für eine leichte Erholung«, sagt die Geschäftsführerin von Öger Tours, Songül Göktas-Rosati. »Die Türkei wird noch aufholen.« 
 
Der chronische Wackelkandidat: Ägypten. Für das Land waren es ab 2011 unruhige Revolutionszeiten. Im vergangenen Jahr zogen die Buchungen wieder richtig an, 2015 kamen mehr als eine Million deutsche Gäste. Doch dann holte mutmaßlich die Terrormiliz IS mit einer Bombe eine russische Passagiermaschine vom Himmel. Nun muss Ägypten vor allem etwas für die Sicherheit des Flugverkehrs tun. Ein großes touristisches Comeback erhofft sich der unermüdliche ägyptische Tourismusminister Hisham Zaazou zum nächsten Winter hin.   
 
Trübe Aussichten: Tunesien. Der Terror hat das nordafrikanische Land am stärksten getroffen. Die Touristenzahlen haben sich von 2014 auf 2015 in etwa halbiert. Besserung in der kommenden Sommersaison ist erst einmal nicht in Sicht. »Das Land wird sicher am längsten brauchen, bis hier eine spürbare Erholung einsetzt«, schätzt Tui-Mann Dörschuck. Und der Geschäftsführer von FTI, Dietmar Gunz, schätzt: Während sich die Türkei und Ägypten schneller erholen könnten, dürfte Tunesien weit hinter diesen Ländern zurückbleiben. 

(11.03.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.