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SOMMERFERIEN 2011 Es ballt sich an 73 Tagen

Berlin, 2.11.10 (tdt) – Das jahrelange Drängen der Reiseindustrie auf eine Entzerrung der Ferientermine auf drei Monate bleibt weiter ohne Gehör. 2011 starten die drei bevölkerungsreichsten Bundesländer – Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg – innerhalb von nur fünf Tagen in die Sommerferien. Die Folge sind Staus auf Autobahnen sowie Warteschlangen an Flughäfen und auf Bahnhöfen – und vergleichsweise hohe Preise in frühzeitig ausgebuchten Hotels.

Insgesamt umfasst der Korridor für die Sommerferien 2011 gerade 80 Tage, die Reisebranche fordert dagegen 92 Tage, damit es weniger Überschneidungen gibt. Dabei sind vor allem Familien mit schulpflichtigen Kindern benachteiligt, weil sie auf die Ferienzeit angewiesen sind.

Aber auch die Tourismusbranche selbst verliert viel Geld: Jeder zusätzliche Ferientag beschert dem Gastgewerbe eine Million Übernachtungen und Umsätze in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Außerdem, so der Deutsche Reiseverband (DRV), spüle jeder Ferientag Städten und Gemeinden rund fünf Millionen Euro extra in die Kassen. Das sei »ein gewichtiges Argument angesichts bedrohlicher Finanznotstände in den Kommunen.« 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.