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Völlig überfüllt: Glaubt man den Reiseveranstaltern, wird es in diesem Sommer an den Stränden besonders eng. Grund ist der besonders enge Sommerferien-Korridor

Völlig überfüllt: Glaubt man den Reiseveranstaltern, wird es in diesem Sommer an den Stränden besonders eng. Grund ist der besonders enge Sommerferien-Korridor

Foto: Stefan Sauer

Sommerferien 2014 Alle auf einmal - das wird eng

Die Sommerferien in den einzelnen Bundesländern liegen in diesem Jahr geballter als sonst. Reiseveranstalter warnen deshalb bereits davor, dass Urlauber bei Flügen und Hotelzimmern leer ausgehen könnten.

Die Sommerferien der Bundesländer überlappen sich 2014 so stark wie selten zuvor. Reiseveranstalter warnen vor knappen Flugtickets und Hotelbetten, wenn mehr Menschen gleichzeitig in den Urlaub wollen als sonst - und das zur wichtigsten Reisezeit des Jahres. »Wer spät bucht, könnte leer ausgehen«, warnt Europas größter Reisekonzern Tui. Doch Experten halten solche Warnungen für übertrieben - ebenso wie Ängste vor einer Preisexplosion.

 
Die Fakten sprechen erst einmal für sich. Anders als in anderen Jahren sind in allen deutschen Bundesländern dieses Mal drei Wochen lang gleichzeitig Ferien. Vom ersten bis zum letzten Sommerferientag sind es nur 71 Tage, in früheren Jahren waren es schon mal um die 90. Doch Fluggesellschaften haben nicht mehr Flugzeuge, die Hotels an Mittelmeer und Nordsee nicht mehr Betten zur Verfügung als sonst.
 
Dass Familien, Lehrer und andere, die von den Schulferien abhängig sind, miteinander um die vorhandenen Plätze ringen müssen, scheint daher nicht weit hergeholt. Zudem haben Reiseveranstalter wie Tui, Thomas Cook/Neckermann, DER Touristik, FTI und Alltours schon seit Wochen große Teile ihrer Sommerangebote verkauft. Bei Tui und Thomas Cook waren Mitte März schon etwa die Hälfte der Sommerreisen ausgebucht, Alltours meldete gar mehr als 60 Prozent - nicht zuletzt dank hoher Frühbucherrabatte.
 
»Urlauber sollten nicht auf viele Schnäppchen und Last-Minute-Angebote hoffen, da das Hotelangebot aufgrund der Frühbucherwelle bereits stark eingeschränkt ist«, sagte Alltours-Geschäftsführer Dieter Zümpel. Doch Reiseveranstalter haben naturgemäß ein Interesse daran, Urlauber zum schnellen Buchen zu drängen. Am liebsten wecken sie dabei noch deren Verständnis für höhere Preise.
 
Die Verkaufszahlen der Reiseveranstalter zeigen allerdings nur einen Teil der Realität. Seit Jahren kaufen die Großen der Branche immer weniger Betten und Flugtickets fest ein, die sie notfalls kurz vor Toresschluss zu Schnäppchenpreisen verramschen müssen. Stattdessen basteln sie oft erst, wenn der Kunde buchen will, aus tagesaktuellen Hotel- und Flugangeboten neue Pauschalreisen zusammen. So entstehen kurzfristig immer wieder neue Angebote, die vorher gar nicht auf dem Markt waren - zumal manche ausländische Fluglinie wie die spanische Vueling ihre Flüge von und nach Deutschland ausgebaut hat.

 
Bei vielen jungen Reiseveranstalter wie JT Touristik ist dieses Modell sogar der Kern ihres Geschäfts. Zugleich macht es das Internet den Kunden immer einfacher, sich eine Reise mit Flug und Hotel selbst zusammenzustellen. Außerdem nimmt nicht jeder das Flugzeug: Viele Deutsche machen ohnehin Urlaub im eigenen Land, kommen mit Auto oder Bahn ans Ziel.
 
Professor Martin Lohmann von der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hält die Warnung vor einem knappen Urlaubsangebot daher weitgehend für Panikmache. »Man bekommt vielleicht nicht die Unterkunft, die man haben wollte. Aber dass man wegen der Schulferienregelung gar keine Unterkunft im gewünschten Zielgebiet findet, halte ich für ausgeschlossen«, sagt der Experte. In Wirklichkeit gebe es überhaupt kein Kapazitätsproblem.
 
Die FUR hat dazu das Urlaubsreiseverhalten in den Jahren 2002 und 2003 analysiert, als sich die Sommerferien erst über 89, dann nur noch über 77 Tage erstreckten. »Trotzdem wuchs der Anteil der Sommerreisen, die in den Monaten Juli und August stattfanden, lediglich von 60,4 auf 60,8 Prozent«, sagt Lohmann.
 
Dass Urlaub in den Ferien in diesem Jahr teurer wird, ist dem Experten zufolge zwar nicht ausgeschlossen. Schließlich meldeten auch Tui und Thomas Cook zuletzt gestiegene Buchungspreise. Lohmann zufolge ist jedoch nur rund jeder dritte Sommerurlauber von den Schulferien abhängig. Wenn viele andere Reisewillige schon mit Blick aufs Portemonnaie auf andere Zeiten ausweichen, dürfte der zusätzliche Touristenansturm in den Ferien tatsächlich nur einen Hauch in der Statistik ausmachen. Deshalb zu Hause bleiben muss dann jedenfalls niemand.
 
(29.04.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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