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Sommersaison 2010 Verlierer und Gewinner 

Tunesien und Griechenland sind die Verlierer der Sommersaison 2010. Das zeigt die Sommerbilanz des Statistischen Bundesamtes. Demnach flogen zwischen April und Oktober 2010 nur noch 417 000 Deutsche in das nordafrikanische Land – im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Minus von 8,3 Prozent. Griechenland büßte 4,3 Prozent seines Aufkommens ein: 1 835 000 Bundesbürger bestiegen einen Jet dorthin.
 
Daneben weisen – saisonbedingt - Australien/Ozeanien (30 000 Fluggäste/minus 11,8 Prozent) einen Rückgang der Fluggastzahlen auf, aber auch Frankreich (2 026 000/minus 0,7), Thailand (280 000/minus 0,3) und die Schweiz (1 611 000/minus 0,1).
 
Zweistellig zu legten dagegen Japan (344.000 Fluggäste/plus 22,0 Prozent), Marokko (186 000/17,6), die Türkei (4 337 000/16,7), die Vereinigten Arabischen Emirate (622 000/14,0), Singapur (239 000/12,1), Israel (335 000/11,6) und Österreich (1 841 000/10,7) zu.
 
Erfreulich auch die Entwicklung Richtung Spanien: Jeweils ein Plus von 4,9 Prozent weisen Balearen (3 386 000 Fluggäste) und Kanaren (1 223 000) auf, insgesamt kommt Spanien (7 492 000) auf einen Zuwachs von 3,9 Prozent. Auch die USA (3 150 000) zählten 3,7 Prozent mehr Passagiere.
 
Insgesamt hoben während des Sommerflugplans 61,6 Millionen Passagiere von deutschen Flughäfen ab, ein Plus von 4,8 Prozent. Im Jahr zuvor war noch ein Minus von 4,3 Prozent aufgelaufen. Auch das Niveau von 2008 wurde um ein halbes Prozent übertroffen.

(03.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.