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Die Baleareninsel wird auch im Sommer 2017 wieder äußerst gefragt sein - wie Spanien insgesamt

Die Baleareninsel wird auch im Sommer 2017 wieder äußerst gefragt sein - wie Spanien insgesamt

Foto: Stefanie Schuster

Sommerurlaub 2017 Die Trends der Reiseveranstalter

Mallorca ist die Lieblingsinsel der Deutschen - und im Sommer 2017 dürfte das umso mehr gelten. Angesichts der touristischen Flaute in der Türkei setzen die Veranstalter auf das Motto: Viva España! REISE & PREISE zeigt die Trends im Überblick.

Spanien wird der Renner der Saison - und deutlich teurer

Die Sehnsucht nach Sonne bleibt - und so erhöhen die Veranstalter in Spanien die Hotelkapazitäten, wo es nur geht. Allein auf den Kanaren bietet TUI rund 20 Prozent mehr Hotels an. Die Insel El Hierro steht erstmals im Programm. Bei Thomas Cook Signature kommen auf Mallorca 15 Häuser hinzu. Neckermann hat nun auch die Costa de Almería im Angebot. FTI hat 75 neue Hotels aufgenommen, bei Alltours sind es 100. Die Preise für Spanien-Urlaub steigen kräftig: TUI nennt für die Kanaren ein Plus von 1,5, für das spanische Festland von 2 und für die Balearen von 3 Prozent. Thomas Cook gibt das Plus für Mallorca mit 4 Prozent an, für die Kanaren mit 7. Bei Alltours sind es 2 bis 2,7 Prozent.
 
Im Krisenland Türkei sinken die Preise
 
Bei TUI wird Türkei-Urlaub im Schnitt fünf Prozent günstiger, bei Thomas Cook und Neckermann um acht Prozent. FTI spricht sogar von einem zweistelligen Minus. Qualitativ hochwertige Hotels für wenig Geld: Das ist das Verkaufsargument für die Türkei. Ob das Land zurückkommt, ist laut TUI-Deutschland-Chef Sebastian Ebel derzeit aber schwer zu beurteilen. Die Veranstalter planen die Flugkapazitäten flexibel, das Hotelangebot wurde nicht reduziert.
 
Sichere Badeziele von Portugal bis Griechenland boomen
 
Die Urlaubsklassiker rund um das Mittelmeer und in Westeuropa sind - neben Deutschland - auch 2017 wieder gefragte Reiseziele. TUI bietet 40 Prozent mehr Hotels auf Kreta, Rhodos und Kos. In Italien haben gleich 1000 neue Hotels den Weg in die TUI-Buchungssysteme gefunden.
 
Thomas Cook bietet ebenfalls mehr Auswahl in Italien und Griechenland, ebenso wie in Portugal, Kroatien und Bulgarien. Die Insel Porto Santo bei Madeira ist neu im Programm, Flugpauschalreisen gibt es jetzt auch an die Adria und nach Comiso auf Sizilien. Auf Porto Santo setzt auch DER Touristik und verdoppelt dort das Angebot. Neu ist Kalabrien in Süditalien, als Badeurlaub bei Jahn Reisen und ITS oder als Studienreise bei Dertour. Mehr Angebote für Pauschalreisen gibt es bei DER Touristik ebenfalls in Kroatien. Schauinsland Reisen hat Malta und Gozo in die Kataloge aufgenommen.
 
In den als sicher geltenden Ländern müssen Urlauber ebenfalls mit leicht steigenden Preisen rechnen. Das Plus für Griechenland und Bulgarien geben Thomas Cook und Neckermann zum Beispiel mit vier Prozent an. »Die Gewinner-Destinationen aus 2016 werden im kommenden Jahr teurer«, resümiert Ralph Schiller von FTI.
 
Ägypten hofft wieder auf mehr Gäste
 
Erholt sich das Land am Roten Meer? «Die Buchungen für Ägypten zeigen, dass das Land wieder mehr Urlauber anzieht», sagt Schiller. FTI hat sein Flugangebot in Richtung Ägypten für den Sommer 2017 sogar verdoppelt. Die anderen Veranstalter sind etwas zurückhaltender. Urlauber dürfen sich jedenfalls über tendenziell weiter leicht sinkende Preise freuen. Für Tunesien gibt es kleine Hoffnungsschimmer: So hat TUI für den Sommer wieder zwei Vollcharter-Flüge auf die Ferieninsel Djerba aufgelegt.
 
Ausbau in Nordamerika trotz Trump
 
Donald Trump wird Präsident der USA - ob sich das auf USA-Reisen auswirkt, wird sich zeigen. An mangelnden Urlaubsangeboten werden sie nicht scheitern: TUI hat 200 Hotels und 30 Rundreisen neu im Programm, Alaska und Yukon ergänzen das Angebot. Bei Thomas Cook sind 216 von 664 Hotels neu im Nordamerika-Programm. Dertour setzt vor allem auf Kanada, das 2017 seinen 150. Geburtstag feiert.
 
Und wo geht es sonst auf der Fernstrecke hin? Die Veranstalter rechnen in der Karibik und im Indischen Ozean mit steigenden Urlauberzahlen. Schnäppchen machen Urlauber vor allem in Südafrika, wo die Preise tendenziell sinken - dem Wechselkurs sei Dank.

(02.12.2016, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.