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Für die Urlaubssaison 2017 öffnen viele neue Hotels in Europa - beispielsweise in Griechenland und in Spanien

Für die Urlaubssaison 2017 öffnen viele neue Hotels in Europa - beispielsweise in Griechenland und in Spanien

Foto: Julian Stratenschulte

Sommerurlaub 2017 Neue Hotels und Tiefpreise in der Türkei

Urlauber, die es nächsten Sommer zum Badeurlaub in ein europäisches Land wie Griechenland oder Italien zieht, können sich über neue Angebote freuen. Wer besonders günstig Urlaub machen will, sollte 2017 in die Türkei fliegen.

Attika Reisen baut Griechenland-Programm aus

Der Veranstalter Attika Reisen baut sein Angebot in Griechenland für den Sommer 2017 weiter aus. Unter den 502 Hotels, Villas und Apartments im Katalog für die kommende Saison befinden sich 28 neue Unterkünfte, teilt der Griechenland-Spezialist mit. Erstmals im Programm ist die Kykladen-Insel Antiparos. Neu sind etwa auch Aktiv- und Fotoreisen auf Thassos und Trekking auf Karpathos. Außerdem bietet Attika seinen Gästen mehr Condor-Direktflüge zu kleineren Inseln wie Santorin, Thassos, Samos, Zakynthos oder Skiathos.
 
Mehr Sentido und Casa Cook: Neue Hotels von Thomas Cook
 
Thomas Cook eröffnet mehrere neue Häuser seiner eigenen Hotelmarken. So kommen 2017 fünf Sentido-Hotels hinzu: Zwei von ihnen finden sich in Bulgarien sowie jeweils eines auf Sizilien, in der Türkei und in Kroatien. Die neue Marke Casa Cook, die 2016 mit einem Hotel auf Rhodos gestartet ist, wächst um zwei Häuser auf Kos und Mallorca, wie der Veranstalter mitteilt. Das Hotel auf Mallorca öffnet allerdings erst zur Saison 2018.
 
Jeweils ein neues Hotel der Marke Smartline öffnet im kommenden Jahr in Kroatien und auf den Malediven. Neu ist auch je ein Sunprime-Haus auf den Kapverden und Teneriffa. Die Hotels können für sich oder – je nach Marke –im Rahmen einer Pauschalreise mit den Veranstaltermarken Thomas Cook Signature oder Neckermann Reisen gebucht werden.
 
 
Öger Tours senkt Preise für Türkei-Urlauber kräftig
 
Öger Tours senkt die Preise für Türkei-Urlaub im kommenden Jahr um acht Prozent. Insgesamt finden sich im Katalog für die Türkei 390 Hotels, 27 davon sind neu, teilt der Veranstalter mit. Rund 600 weitere Häuser im Land sind über die Computersysteme buchbar. Ein erweitertes Flugangebot in Richtung Türkei bietet Germania. Die Airline fliegt Öger-Gäste 2017 von Bremen, Düsseldorf und Nürnberg nach Dalaman. Eine zusätzliche Verbindung nach Bodrum gibt es außerdem von Berlin-Schönefeld.
 
Öger Tours wirbt mit dem Slogan »Türkei-Urlaub so günstig wie nie«. Der Grund ist die geringe Nachfrage. In den ersten neun Monaten dieses Jahres kamen fast 32 Prozent weniger ausländische Besucher als im Vorjahreszeitraum. Das lag vor allem an den Terroranschlägen in Istanbul und dem Putschversuch im Sommer.
 
Die Preise für Urlaub in Ägypten und Tunesien im Sommer 2017 bleiben bei Öger Tours stabil. Im Land am Nil hat der Veranstalter 48 Hotels im Programm, wieder dabei ist die Region Scharm el Scheich. Im Orientkatalog finden sich insgesamt 165 Hotels, 14 davon sind neu.

(30.11.2016, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.