fbpx

Sommerurlaub Für Haustausch in den Ferienjetzt aktiv werden

Günstig Sommerurlaub machen - das geht per Haus- und Wohnungstausch. Spezielle Internet-Portale führen Interessenten zusammen. Wer mitmachen will, sollte einiges beachten. Gute Fotos sind ebenso wichtig wie die richtige Suche.

Möchten Familien in den Sommerferien ihr Haus tauschen, sollten sie jetzt aktiv werden. In der Regel werden die Arrangements im Winter, spätestens im Frühjahr getroffen. Darauf weist die Zeitschrift »Viva« (Ausgabe Dezember/Januar 2015) hin. Der Haus- oder Wohnungstausch kann eine kostengünstige Variante zum Hotel sein. Familien stellen ihr eigenes Zuhause Gästen zur Verfügung und wohnen in dieser Zeit bei ihnen. Der Tausch ist im Netz möglich über Seiten wie haustauschferien.comhaustausch.de oder homelink.de.
Erstellen Familien das Inserat, mit dem sie sich bewerben, sollten sie auf gute Fotos achten. Sie entscheiden häufig über den Erfolg einer Annonce. Die Erfolgschancen sind am größten, wenn Familien sich einen Tauschpartner mit einem ähnlichen Hintergrund suchen. Wer in einem Loft in Manhattan wohnen möchte, sollte selbst nicht nur eine Wohnung am Stadtrand zu bieten haben.
Vor der Anreise der fremden Familie fertigen Gastgeber am besten einen Ordner an, in dem sie wichtige Informationen zum Haus oder zur Wohnung sammeln. Dazu kann etwa die Information gehören, wie das WLAN-Passwort lautet, wo der Müll hingebracht werden muss oder wo es in der Nähe gute Spielplätze gibt. Nett ist auch, ein Begrüßungspaket zu schnüren. Das kann zum Beispiel ein Korb sein, in dem Stadtführer und regionale Spezialitäten enthalten sind.

(21.01.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.