fbpx

Sommerurlaub Zu wenig Liegen kein Reisemangel

Wer sich eine Liege am Pool sichern möchte, muss auch dieses Jahr früh aufstehen. Ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigte nun, dass ein Hotel nicht die gleiche Anzahl Liegen bereit stellen muss, wie es Betten hat. Sind also 1000 Betten vorhanden, reichen 600 Pool-Liegen aus. Sollte ein Hotel allerdings bei 1000 Betten nur 100 Liegen zur Verfügung stellen, dann kann dies vor Gericht als Reisemangel gewertet werden. Hier kommt es allerdings auf den Einzelfall an. Auch die beliebte Methode, eine Liege mit einem Handtuch zu markieren, sei laut Reisexpertin nicht rechtens. Ein Badetuch auf einer Liege begründet noch keinen Besitzanspruch. Dies gilt insbesondere wenn das Handtuch stundenlang alleine auf der Liege liegt, dann können andere Urlauber das Hotelpersonal bitten, die Liege freizuräumen. Wem das Spiel zu blöd ist, geht einfach an den Strand.

(15.04.11, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.