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REISE und PREISE

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Rolf Vennenbernd / dpa

Sonderfahrpläne Fernbusanbieter fahren über Feiertage häufiger

An Weihnachten die Familie besuchen - dank der Fernbusanbieter gibt es echte und günstige Alternativen zur Deutschen Bahn. Bei Flixbus kommen über Weihnachten und Silvester mehr Busse und ein Sonderfahrplan zum Einsatz. Auch DeinBus hat einen Weihnachtsfahrplan.

Flixbus fährt zur Weihnachtszeit und am Jahreswechsel häufiger als sonst auf vielen Strecken. Von Mitte Dezember bis Anfang Januar werden auf vielen Verbindungen Doppeldecker mit mehr Sitzplätzen sowie zusätzliche Busse eingesetzt, teilt der Anbieter mit.

Durch den Sonderfahrplan ändern sich manche Abfahrtzeiten: Zu Heiligabend fahren Busse etwa vor allem morgens und mittags statt abends ab. Kapazitäten erhöht Flixbus zum Beispiel auf Strecken von und nach Berlin. Der Sonderfahrplan ist online bereits freigeschaltet. Weitere Kontingenterhöhungen seien aber auch noch kurzfristig möglich, erklärt eine Sprecherin.

Die Deutsche-Bahn-Tochter IC Bus fährt über die Feiertage im regulären Betrieb. Es gebe weder einen Feiertagsfahrplan noch zusätzliche Fahrten, erklärte eine Bahnsprecherin auf Anfrage. Anbieter DeinBus weist auf seiner Webseite darauf hin, dass vom 19. Dezember bis 8. Januar ein Weihnachtsfahrplan gilt, durch den sich Abfahrtszeiten ändern können.

(16.12.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.