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La Rambla ist eine beliebte Flaniermeile bei Touristen. Das wissen auch Diebe

La Rambla ist eine beliebte Flaniermeile bei Touristen. Das wissen auch Diebe.

Foto: Manuel Meyer/dpa-tmn

Spanien Die Tricks der Diebe in Barcelona

Kaum eine spanische Stadt ist so beliebt bei Deutschen wie Barcelona. Doch leider ist die Mittelmeermetropole auch für ihre vielen Taschendiebe und Trickbetrüger bekannt. Wie kann man sich schützen? Und was sind die Tricks der Taschendiebe?

Ein Bummel über die Rambla gehört bei einem Barcelona-Besuch ebenso zum Pflichtprogramm wie ein Abstecher zu Antonio Gaudís weltberühmter Basilika Sagrada Família oder eine Tour durchs Fußball-Stadion vom FC Barcelona.

Jeden Sommer schlendern zigtausende Urlauber den belebten Pracht-Boulevard von der Plaza de Catalunya zum Hafen hinunter. Blumenverkäufer, Souvenirhändler, Straßenmusiker und Künstler buhlen um die Aufmerksamkeit der Touristen. Die meisten Urlauber sind begeistert von diesem kunterbunten Treiben. Taschendiebe und Trickbetrüger auch.

 
Die Langfinger nutzen das Gedränge der abgelenkten Touristen auf der Rambla und dem angrenzenden beliebten Markt La Boquería, um Handys, Kameras oder Portemonnaies zu klauen. »Es muss aber nichts passieren, wenn man ein paar einfache Regeln beachtet«, versichert Josep Anton Rojas vom Fremdenverkehrsamt Barcelona.
 
»Reisepässe und Wertsachen bewahrt man am besten im Hotelsafe auf und nimmt nur das Wichtigste mit. Geld, Handys oder Kreditkarten niemals in der Gesäßtasche tragen, sondern in Innentaschen«, rät Rojas. Rucksäcke oder Handtaschen sollten Urlauber immer geschlossen vor der Brust tragen.
 
In Bars, Restaurants und auf Terrassen hängen Reisende die Taschen niemals an die Stuhllehne, sondern behalten sie auf dem Schoß. Am Strand sollte man seine Sachen natürlich niemals unbeaufsichtigt lassen und Geld man besten an Bankautomaten im Innenbereich einer Bank abheben. Den Stadtplan sollte man besser in einem Café zurate ziehen, statt offensichtlich desorientiert auf offener Straße.
 
Besondere Vorsicht sei vor allem bei Menschenansammlungen geboten, meint David Montserrat von der katalanischen Landespolizei Mossos d'Esquadra. In Barcelona gebe es keine wirkliche No-Go-Area. Und zu Gewaltverbrechen und Diebstählen mit Gewalteinfluss komme es in Barcelona nur selten.
 
Doch auf der Rambla, im Hafengebiet und am Barceloneta-Strand sowie an den Schlangen vor den wichtigsten Sehenswürdigkeiten wie der Sagrada Família, den Gaudí-Monumenten wie der »La Pedrera« oder dem Park-Güell sollte man schon etwas aufmerksamer sein.
 
Es gibt natürlich ein paar Klassiker wie beim Gedränge während des Einsteigens in die U-Bahn oder die Hütchenspieler auf der Rambla, welche die Aufmerksamkeit einer kleinen Menschenmenge anziehen, von denen mindestens vier oder fünf zum »Hütchenspieler-Team« gehören.
 
Die Taschendiebe denken sich auch immer neue Tricks aus, um an das Geld oder Handys von Touristen zu kommen. Der neueste Trend unter den Taschendieben sei, sich als Tourist zu verkaufen, erklärt Polizeisprecher Montserrat.
 
Mit Stadtplan, Sonnenbrille, Wasserflasche und Kamera bewaffnet schließen sie sich Sightseeing-Gruppen an oder fragen andere Touristen nach dem Weg. »Sie halten den anderen Touristen die Stadtkarte dabei so nah ans Gesicht, dass sie nicht mehr sehen, was um sie herum passiert, und schon ist der Geldbeutel weg«, sagt David Montserrat.
 
Seit einem Jahr scheint auch ein Trick mit Vogelkot sehr beliebt unter Taschendieben zu sein. Sie nähern sich den Touristen von hinten, legen ihnen unbemerkt Vogelkot auf den hinteren Bereich der Schulter und machen die Touristen darauf aufmerksam, während sie gleichzeitig helfen, es abzuwischen. Dann schnappen sie zu.
 
Und wenn es passiert, sollte man auf jeden Fall gleich zur nächsten Polizeiwache gehen und den Diebstahl anzeigen. Auch wenn die Chancen gering sind, dass die Polizei den Dieb fasst. Man erhält zumindest einen Polizeibericht, den man daheim der Versicherung vorlegen kann.

(30.03.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.