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Bilderbuch-Buchten: Die Balearen - hier ein Bild von Menorca - sind nach wie vor der Renner beim Sommerurlaub

Bilderbuch-Buchten: Die Balearen - hier ein Bild von Menorca - sind nach wie vor der Renner beim Sommerurlaub

Bilderbuch-Buchten: Die Balearen - hier ein Bild von Menorca - sind nach wie vor der Renner beim Sommerurlaub

Spanien oder Griechenland? Welches Land wird das Topziel des Sommers?

Wer im Sommer in die Sonne will, kommt an Spanien und Griechenland nicht vorbei - es sind die Topziele.

Beide Länder präsentierten sich in diesem Jahr wieder auf der Reisemesse ITB in Berlin - obwohl sie die Werbung eigentlich nicht nötig hätten. Wer wird im Wettrennen um die Touristen das Rennen machen? Und was macht eigentlich die Konkurrenz?

Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht das östliche Mittelmeer in diesem Jahr wieder im Trend. Griechenland sei mit einem starken Umsatzplus derzeit das meistgebuchte Sommerreiseziel der Deutschen noch vor den Balearen, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig auf der ITB. Schwächelt also Mallorca? Davon kann keine Rede sein.

»Die Nachfrage nach Urlaub in Spanien ist auch für 2018 ungebrochen hoch«, sagte Tui-Sprecherin Anja Braun. »Nahezu alle spanischen Ferienregionen liegen aktuell im Plus.« FTI erwartet ebenfalls ein positives Jahr für Spanien. Etwas zurückhaltender ist DER Touristik mit seinen Pauschalreisemarken ITS und Jahn Reisen. Die Nachfrage normalisiere sich nach zwei übermäßig starken Sommern. Das seien gute Nachrichten sowohl für die Destination als auch für alle, die ihren Urlaub in Spanien verbringen möchten.

Was hinter dieser Aussage steckt: Im vergangenen Jahr war Spanien extrem voll - und entsprechend teuer. Viele Familien mussten es sich zweimal überlegen, ob sie sich einen Urlaub auf Gran Canaria oder den Balearen leisten konnten. Rund 4,5 Millionen Urlauber aus Deutschland reisten 2017 allein nach Mallorca. Das ist ein Plus von 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, obwohl Urlauber seit 2016 eine Ökosteuer zahlen müssen - die 2018 noch einmal verdoppelt wurde. Auf Mallorca, aber auch in Barcelona kam es 2017 wegen der Besuchermassen zu wütenden Protesten der Einheimischen.

Noch kein »Overtourism« in Griechenland Von solchen Exzessen ist Griechenland noch entfernt. »Das Phänomen Overtourism betrifft ein paar Regionen, aber es ist begrenzt auf ein kleines Zeitfenster in der Hochsaison«, sagte Yiannis A. Retsos, Chef der Greek Tourism Confederation. Dabei verzeichnet auch Griechenland immer neue Besucherrekorde. Im vergangenen Jahr kamen 3,7 Millionen Deutsche, ein sattes Plus von 18 Prozent zu 2016 - was bereits ein Rekordjahr war. Das Land profitierte vor allem von der Krise in der benachbarten Türkei.

Die Saison in diesem Jahr dürfte ähnlich erfolgreich verlaufen, auch wenn Griechenland ebenfalls eine Touristenabgabe eingeführt hat, die direkt von den Hoteliers erhoben wird. »Griechenland, der Gewinner des Reisesommers 2017, liegt weiterhin im Trend und kann mit einem zweistelligen Buchungsplus nahtlos an das gute Vorjahr anschließen«, sagte Tui-Sprecherin Braun. Fünf neue Hotels der Marke Best Family bietet der Veranstalter in Griechenland.

Auch bei Thomas Cook Signature und Neckermann ist die Nachfrage nach Urlaub in Hellas noch einmal gestiegen. DER Touristik erwartet für das Land ein weiteres Rekordjahr. Und FTI-Chef Ralph Schiller sagt: »Griechenland boomt geradezu.« Bestseller seien die großen Inseln Kreta, Rhodos und Kos, was keine Überraschung ist.

Alltours ist ebenfalls euphorisch: Griechenland setze seinen Höhenflug unvermindert fort, so Geschäftsführer Markus Daldrup. Der Veranstalter bietet 2018 mehr als 590 Hotels in dem Land an - so viele wie noch nie. Die Touristensteuer werde von den Urlaubern zwar kritisch gesehen, in ihrer jetzigen Form und Höhe zurzeit jedoch akzeptiert. »Erinnert sie doch an die in Deutschland übliche Kurtaxe«, erklärte Daldrup. Touristen verschreckt sie nicht.

Besucherrekorde hin, Overtourism her: Wer den Massen entgehen will, hat dazu in auch Spanien und Griechenland die Möglichkeit. Weil es auf den Balearen und Kanaren voll und entsprechend teuer ist, haben die Reiseveranstalter zunehmend das spanische Festland wieder für sich entdeckt - etwa die Costa Blanca, Costa de la Luz und Costa Brava. In Griechenland legt Yiannis A. Retsos deutschen Gästen die Halbinsel Peloponnes, den Norden des Landes und die Inseln in der südlichen Ägäis wie Karpathos, Kalymnos, Leros und Sifnos ans Herz. Diese Ziele seien bei Urlaubern noch nicht so bekannt.

Ob der Boom in Spanien und Griechenland anhält, ist offen. Gut möglich, dass in diesem Jahr wieder viel mehr Urlauber in die Türkei reisen, die das Land zuletzt gemieden hatten. Die politischen Spannungen haben sich etwas entschärft. In Antalya und den anderen Ferienregionen an der türkischen Riviera und Ägäis ist man optimistisch. Nachdem 2017 nur 3,6 Millionen Deutsche kamen, sollen es in diesem Jahr wieder mehr als 5 Millionen sein.

Ein Argument ist auf jeden Fall auf der Seite der Türkei: Urlauber bekommen in den Hotels eine Topqualität zu konkurrenzlos günstigen Preisen. Spanien und Griechenland können da nicht mithalten.

(12.03.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.