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Allein sind Urlauber am Strand von Sa Foradada auf Mallorca nicht, wenn sie den Sonnenuntergang genießen wollen

Allein sind Urlauber am Strand von Sa Foradada auf Mallorca nicht, wenn sie den Sonnenuntergang genießen wollen

Foto: Alberto Magro

Spanien-Urlaub Mallorca - eine Insel am Limit

Es macht sich am Flughafen bemerkbar, wo an nur einem Tag mehr als 180.000 Passagiere abgefertigt wurden. Es ist auf den Straßen zu spüren, die sich die Inselbewohner in dieser Saison mit bis zu 90.000 Mietwagen teilen müssen.

Es ist dieser Tage oft gehörtes Gesprächsthema an Bar-Tresen und auf Dorfplätzen: Mallorca ist voll. Zu voll, auch noch im September, meinen nicht wenige Einheimische. In den hitzigen Debatten fährt mancher Tourismuskritiker gar kriegerisches Vokabular auf. Es ist von »Invasion« die Rede, und von der »Hölle«, in die die Urlaubermassen die »isla de la calma«, die Insel der Ruhe, verwandelt hätten.

Palmas Vize-Bürgermeisterin Aurora Jhardi von der linken Protest-Partei Podemos ist davon überzeugt, dass die Insel längst an ihre Grenzen gestoßen sei. Sie sprach kürzlich offen vom Kollaps. Auch Tourismusminister Biel Barceló sieht den Tatsachen ins Auge: Dass sich im August zeitweise gleichzeitig über 2,1 Millionen Menschen auf den Balearen-Inseln drängten und auf jeden Einheimischen mindestens ein Tourist kam, sei nicht nur ein Rekordwert, sondern eine objektive Zahl, an der es nichts zu beschönigen gebe.

 
Ebenso wenig sei zu leugnen, dass der Urlauberansturm einem Teil der Bevölkerung mehr und mehr auf die Nerven gehe. »Das ist unzähligen Kommentaren auf Facebook und Twitter zu entnehmen und somit ebenfalls eine Tatsache«, sagt Barceló. Allerdings sei Mallorca zur Hochsaison nun mal voll. »Das ist keine Neuigkeit, das ist schon seit 20 Jahren so.«
 
Neu ist allerdings, dass Barceló, der der linksökologischen Més-Partei angehört, seit seinem Amtsantritt im Frühsommer 2015 für ein nachhaltigeres Tourismusmodell und eine ausgewogenere Verteilung der Urlaubermassen übers ganze Jahr wirbt - wozu die sich wöchentlich überbietenden Rekordmeldungen so gar nicht passen wollen. Zahlen für August gibt es noch nicht, aber vorige Woche wurde gemeldet, dass es auf Mallorca im Juli mit 1,84 Millionen Besuchern einen Monatsrekord gab. 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl deutscher Touristen stieg um 5 Prozent auf 609.000.
 
Die Rekordsaison hat zweifellos Schattenseiten: Immer mehr Bürgermeister sorgen sich um knapp werdende Wasser-Ressourcen. Die Kläranlagen arbeiten am Anschlag und stinken mancherorts zum Himmel. An manchen Tagen starten oder landen mehr als 40 Prozent aller Flüge mit Verspätung. Sogar Palmas Hafen wird an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gebracht. Nichtverderbliche Güter vom Festland treffen teils erst nach drei Wochen ein - was so manchem Unternehmer die Geschäfte erschwert.
 
Am lautesten klagen Palmas Altstadtbewohner - und mitunter auch die lokalen Medien - derzeit über die Unmengen an Kreuzfahrttouristen, von denen zu Stoßzeiten bis zu 22.000 in die Innenstadt strömen. Sie seien nicht nur ein Ärgernis in den engen Gassen, sondern hätten den historischen Stadtkern längst in ein Museum verwandelt, wo sich Souvenirläden und Eisdielen aneinanderreihten. Das »wahre Leben« finde keinen Platz, so die Kritik. Eine Statistik der Hafenbehörde besagt jedoch, dass in dieser Saison bis Juli vier Prozent weniger Kreuzfahrtschiffe in Palma Halt machten als im Vorjahr.
 
Warnungen, dass sogar die Urlauber die Massen allmählich unerträglich finden und der Insel den Rücken kehren könnten, scheinen bisher weitgehend unbegründet. »Wir haben es in vollen Zügen genossen und kommen bestimmt wieder«, sagt Familie Engel aus der Nähe von Düsseldorf, als sie nach einer Woche in Can Picafort den Heimflug antritt. »Man muss nur früh genug am Strand sein, dann bekommt man auch einen Platz.« Ein Tourist aus Hamburg reist ebenfalls zufrieden ab: Dass die Playa de Palma samt Ballermann im August prall gefüllt sei, sei wohl normal. »Und Stau haben wir zuhause deutlich mehr«, sagt er in der Schlange am Check-in.

 
Mallorca und der Tourismus
 
Mallorca, mit gut 3.600 Quadratkilometern größte Insel der Balearen, ist eines der beliebtesten Ferienziele im gesamten Mittelmeerraum. 2015 verbrachten dort mehr als 3,2 Millionen Deutsche ihren Urlaub, außerdem etwa zwei Millionen Briten und eine Million Spanier. 40 Prozent der Insel, die 550 Kilometer Küste hat, stehen unter Naturschutz. Neben Stränden und Buchten lockt das Tramuntana-Gebirge mit mehr als 1.400 Meter hohen Gipfeln. Mehr als die Hälfte der rund 600.000 Einwohner leben in der Hauptstadt Palma de Mallorca - Verwaltungszentrum und wichtigste Hafenstadt der Insel.
 
Schon im 19. Jahrhundert war die Insel ein beliebtes Ziel für den Fremdenverkehr - zunächst vor allem für die spanische Oberschicht, später zunehmend auch für britische Touristen. Mit der Entwicklung des Charterflugverkehrs Ende der 1950er Jahre begann der Massentourismus. Bevor dieser zum zentralen Motor der einheimischen Wirtschaft wurde, lebten die Inselbewohner vor allem von der Landwirtschaft.

(06.09.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.