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Spezialkatalog Dertour bietet erstmals Katalog für homosexuelle Reisende

Der Reiseveranstalter Dertour bietet erstmals einen speziellen Katalog für Schwule und Lesben an. Dieser enthält rund 140 Hotels aus der ganzen Welt, die sich auf homosexuelle Gäste spezialisiert haben.
Dertour hat einen Katalog für Homosexuelle herausgegeben. »In normalen Katalogen verlieren sich diese Angebote«, sagte der Produktverantwortliche Dietmar Malcherek bei der Vorstellung des Katalogs in Berlin. Der Katalog gliedert sich in die drei Bereiche Städtereisen, Strand- und Aktivurlaub. In einigen Hotels sind sowohl homo- als auch heterosexuelle Gäste willkommen, andere richten sich ausschließlich an Homosexuelle. Während es einige reine Schwulenhotels gibt, sind reine Lesbenunterkünfte kaum vertreten. Nach Aussage von Malcherek verreisen homosexuelle Männer häufiger als homosexuelle Frauen. Sowohl Paare als auch Einzelreisende will Dertour mit dem Katalog ansprechen.
Rund fünf Prozent der Deutschen gelten laut Dertour als homosexuell. Etwa ein Viertel davon verreise regelmäßig. Der Markt ist dementsprechend relativ klein. Doch Schwule und Lesben gelten als relativ zahlungskräftig. Bisher liefen deren Urlaubsbuchungen vor allem über das Internet.
Besonders stark vertreten in dem Katalog sind Länder wie Spanien und die USA. Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, hat Dertour nach eigenen Angaben nicht aufgenommen. So sind zum Beispiel Marokko, Dubai, Malaysia, China und Thailand nicht vertreten, obwohl es auch dort mittlerweile eine relativ große Homosexuellen-Szene gibt.

(12.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.