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Städtereisen New York, London und Cosind weltweit beliebt

Tokio, Sydney, New York, London, Berlin: Die großen Städte dieser Welt ziehen so viele Touristen an wie nie zuvor. Ursache für den Boom sind vor allem günstige Flüge und Unterkünfte.

Städtereisen boomen: Weltweit hat die Zahl in den vergangenen fünf Jahren um 58 Prozent zugenommen. Das geht aus dem ITB World Travel Trends Report 2014/15 hervor. Reisen in Städte haben mittlerweile einen globalen Marktanteil von 20 Prozent. Wesentliche Gründe für den Boom sind nach Ansicht der Studienautoren die Expansion der Billigflieger und zunehmend günstige Unterkünfte. Vor allem der Urlaub in Privatunterkünften habe 2014 an Bedeutung gewonnen, erklärte Martin Buck von der Reisemesse ITB (4. bis 8. März).
Die wichtigste Urlaubsart bleibt dem Report zufolge aber die Reise zu klassischen Badezielen mit einem Marktanteil von 28 Prozent. Hier lag das Wachstum in den vergangenen fünf Jahren bei 18 Prozent. Urlaub auf dem Land ist dagegen weniger beliebt als früher.

(26.01.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.