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Städtereisen Was Taxifahrten vom Airportin die Stadt kosten

Taxifahrten sind für Städtetouristen oft die erste Investition – vom Flughafen zum Hotel. Doch Vorsicht: Je nach Reiseziel reißen die Tranfers bereits große Löcher in die Reisekasse.

In Berlin etwa kommt eine Fahrt vom Flughafen Tegel zum Potsdamer Platz auf 21 Euro, in Lissabon hingegen gelangt man vom Flughafen der portugiesischen Metropole bereits für 17 Euro in die - neun Kilometer entfernte - Altstadt Alfama.
Wer in London von Heathrow in die City per Black Cab will, zahlt für die 26 Kilometer im besten Fall umgerechnet 45 Euro – Staus auf der Strecke lassen den Fahrpreis jedoch schnell auf das Doppelte anwachsen.
Auf Europas Ferieninsel Nummer eins wiederum bleiben die Kosten im Rahmen: Die Fahrt vom Flughafen Palma de Mallorca in das Zentrum kostet etwa 20 Euro. Umgerechnet knapp 50 Euro muss hingegen kalkulieren, wer sich in New York vom JFK-Airport nach Manhattan kutschieren lässt.
Genau halb soviel verschlingt in Prag die Fahrt vom Flughafen zum 25 Kilometer entfernten Wenzelsplatz, während eine solche Tour in Tokio richtig teuer gerät. Für die - 66 Kilometer lange - Taxifahrt vom Flughafen Narita in das Zentrum der japanischen Millionenmetropole gilt es 225 Euro zu berappen.
Tief greifen Städteurlauber auch in Zürich in die Tasche: Der nur zehn Kilometer lange Trip vom Flughafen Kloten zum Hauptbahnhof kostet – je nach Verkehrsaufkommen – zwischen 48 und 57 Euro. Für Wartezeiten schlagen die Taxifahrer dann noch etwas drauf - 93 Cent pro Minute.

(04.09.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.