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Städtereisen Zu Silvester wird der Kurztrip ein teures Vergnügen

Den Jahreswechsel in einer europäischen Metropole zu erleben, ist vielen einen Kurztrip wert. Leider müssen Touristen dafür ziemlich tief ins Portemonnaie greifen.

Für einen Kurztrip über Silvester in eine europäische Metropole müssen Partytouristen zum Teil tief in die Tasche greifen. Wer den Jahreswechsel in Berlin mit einer Million erwarteten Besuchern auf der Festmeile zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule feiern will, bezahlt für die Übernachtung im Hotel im Schnitt knapp 127 Euro - und damit rund 46 Prozent mehr als im Jahresschnitt, wie das Hotelportal HRS in Köln errechnet hat. Saftig ist auch der Aufschlag in Hamburg: Mit gut 136 Euro verlangen die Hoteliers 41 Prozent mehr. Und knapp 123 Euro für ein Zimmer in Köln bedeuten ein Plus von rund 32 Prozent.


Einen anderen Vergleich, aber das gleiche Fazit hat Trivago gezogen. Für ein Doppelzimmer in Berlin am Silvesterwochenende errechnet das Buchungsportal durchschnittlich 159 Euro, 83 Prozent mehr als der Durchschnittspreis im Dezember. Geringer fallen bei diesem Vergleich die Aufschläge in Hamburg (plus 29 Prozent) und Köln (plus 24 Prozent) aus. Dafür verzeichnet Trivago für Dresden an Silvester einen Zimmerpreis von 150 Euro und damit 46 Prozent mehr als im Dezemberschnitt.

Noch heftiger fällt die Preisexplosion in Prag aus. Kostet ein Doppelzimmer in der Hauptstadt Tschechiens im Dezember 98 Euro im Schnitt, so müssen Besucher für die Neujahrsnacht 361 Euro bezahlen - also gut das Dreieinhalbfache. Für Edinburgh errechnet Trivago einen Anstieg auf das Dreifache: Von der Silvesterfeier erholen sich Besucher dort im Hotelzimmer für durchschnittlich 352 Euro.

Weniger exorbitant erscheinen die Aufschläge im Vergleich von HRS. Knapp 203 Euro pro Nacht in London bedeuten hier 45 Prozent mehr als im Jahresschnitt. Und wer das Feuerwerk von Paris am Eiffelturm sehen möchte, bezahlt knapp 180 Euro und damit einen Aufpreis von rund 41 Prozent. Günstig schläft man dagegen nach dem Feiern in Budapest: Mit knapp 63 Euro sind Hotelzimmer in der Hauptstadt Ungarns 12 Prozent billiger als im gesamten Jahr 2011.

REISE-PREISE-Tipp: Wem es nicht zu stressig wird und am 31.Dezember anreist und am 1. Januar zurück fliegt, findet vergleichsweise günstige Angebote, die den höheren Übernachtungspreis wett machen. Grund: Beide Tage sind auf vielen Strecken ungeliebte Flugtage, so dass die Ticketpreise z. T. im Keller sind. Flüge mit Lufthansa z. B. nach Madrid, Barcelona und Rom sind an beiden Tage bis zu 30% billiger als in den Tagen davor. 

(19.12.2011, dpa/tmn/rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.