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Städtevergleich Taxikosten sind in Zürich am höchsten

Für eine Taxifahrt in der Stadt zahlen Urlauber in der Schweiz ungefähr 20 Mal so viel wie in Indien. Eine zehn Kilometer lange Fahrt kostet in Zürich im Schnitt 36,48 Euro - in Bombay/Mumbai sind es umgerechnet nur 1,83 Euro.

Taxifahren kann abhängig vom Ort ein billiges oder teures Vergnügen sein. Ganz vorne im Städteranking liegt Zürich. Das ergab eine Auswertung der Reisesuchmaschine Goeuro.de, die für 60 Städte weltweit die Kosten für den Nahverkehr verglichen hat. Für eine Einzelfahrt mit öffentlichen Transportmitteln werden in Zürich 3,75 Euro fällig. Ein Fahrschein in Neu Delhi kostet dagegen nur 17 Cent. Spitzenreiter ist hierbei London mit umgerechnet 5,95 Euro.
In deutschen Metropolen unterscheiden sich die Fahrpreise nur gering. Die Kosten für eine Taxifahrt schwanken der Auswertung zufolge zwischen 19,77 Euro und 21,84 Euro. Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn fahren für 2,00 bis 2,60 Euro.
Die Preise für Nahverkehrsmittel in beliebten europäischen Städten wie Prag, Wien oder Barcelona liegen auch eng bei einander. Eine Taxifahrt kostet in diesen Metropolen zwischen 11,56 und 13,71 Euro. Für ein Fahrticket mit den Öffentlichen zahlen Besucher in Rom, Lissabon und Paris weniger als 2 Euro. In Istanbul ist die Fahrt von A nach B mit Bus oder Bahn mit 0,81 Euro sogar noch günstiger.

(06.11.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.