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Steigende Hotelpreise Teure Pflaster New York und Hong Kong

Skandinavien ist für Urlauber derzeit attraktiv: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Durchschnittspreise für Hotelzimmer etwa in Oslo und Stockholm günstiger. In anderen Teilen der Welt müssen Urlauber dieses Jahr zum Teil erheblich mehr für ein Bett zahlen als noch 2014.

Skandinavische Hotels sind oft günstiger als noch vor einem Jahr, dafür legten Herbergen in New York und Hong Kong zu. Das geht aus dem Hotelpreisbarometer des Portals Hotel.de hervor.
So sank etwa der durchschnittliche Preis für ein Zimmer pro Nacht in Oslo im März 2015 gegenüber 2014 um 13 Prozent. Ein Zimmer kostete dort im März 2015 durchschnittlich 129 Euro. In Helsinki sank der Preis um 12 Prozent ebenfalls auf 129 Euro. In Stockholm sank er um 7 Prozent auf 139 Euro.
In anderen Metropolen um die Welt ist der Durchschnittspreis derweil gestiegen: in New York etwa um 42 Prozent auf 209 Euro, in Hong Kong um 32 Prozent auf 189 Euro und in Shanghai um 22 Prozent auf 113 Euro.
In Deutschland stieg der durchschnittliche Preis für ein Zimmer in Köln um 13 Prozent auf 114 Euro und in Frankfurt/Main um 12 Prozent auf 105 Euro. Ein dickes Plus von 16 Prozent verzeichnet Darmstadt (93 Euro). Der Zimmerpreis in Mainz sank im Jahresvergleich um 6 Prozent auf 101 Euro.

(13.04.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.