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Stichprobe Preise für Tunesien und Spanien gesunken

Wer schon immer nach Tunesien reisen wollte, kann dies derzeit günstiger tun als noch vor einem Jahr. Auch Urlaube in Spanien und der Dominikanischen Republik sind billiger geworden.

Reisen nach Tunesien und aufs spanische Festland sind einer Stichprobe zufolge günstiger geworden. Wie die Auswertung des Reiseportals Holidaycheck von Buchungsdaten aus dem November zeigt, kostete ein Pauschalurlaub in Tunesien mit durchschnittlich 1152 Euro für zehn Tage Aufenthalt 8,7 Prozent weniger als vor einem Jahr. Für das spanische Festland ging es um 7,8 Prozent nach unten (1234 Euro für acht Tage). Auch die Dominikanische Republik konnte man im November günstiger buchen als vor einem Jahr. Im Schnitt waren 3465 Euro für 14 Tage Urlaub fällig, ein Minus von 5,5 Prozent. Die Zahlen von Holidaycheck zeigen auch, dass viele Urlauber langfristig planen. So entfielen im November bereits 58,4 Prozent der Buchungen auf Abreisedaten nach dem 27. März, dem Freitag vor den Osterferien 2015. Am häufigsten gebucht wurden Reisen nach Spanien, gefolgt von der Türkei, Griechenland und Ägypten. Holidaycheck hat für sein Urlaubspreis-Barometer nach eigenen Angaben die Buchungsdaten von monatlich mehr als 20.000 Reisen untersucht.

(14.12.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.