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REISE und PREISE

Foto: Foto: Emily Wabitsch/dpa

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Stichprobe Taxi vom Flughafen nicht immer am schnellsten

Wer in einem anderen Land ankommt, will so schnell es geht zum Hotel fahren. Viele nehmen dann ein Taxi. Doch das ist nicht nur teuer, sondern oft auch zeitaufwendig.
Ein Taxi vom Flughafen ins Stadtzentrum ist nicht nur teurer als die Fahrt mit Bus oder Bahn – mitunter sind Reisende dabei auch länger unterwegs. Darauf deutet die Stichprobe einer Reisesuchmaschine in 15 europäischen Metropolen hin.
 
In 6 dieser Städte kamen die Tester mit öffentlichen Verkehrsmitteln schneller ans Ziel als im Taxi. Vom Londoner Airport Heathrow ging es zum Beispiel mit der Bahn in 20 Minuten in die City, während das Taxi 40 Minuten unterwegs war und 63 Euro mehr kostete.
 
Wenn das Taxi schneller ans Ziel kam, war der Vorsprung nicht sonderlich groß. In Rom und Budapest war der Zeitgewinn mit je 15 Minuten noch am spürbarsten. Während die Taxifahrt nur in Lissabon (10 Euro) unter der Schwelle von 20 Euro blieb, kostete in 8 der 15 Städte das Ticket für Bus und Bahn 5 Euro oder weniger.
 
 
(08.05.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.