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Stichproben Wo es in Flugzeugen am schmutzigsten ist

Sein Essen sollte der Passagier lieber auf der Toilette zu sich nehmen. Zumindest, wenn einem die Hygiene wichtig ist. Das sagt zumindest eine nicht repräsentative Studie aus den USA.

Eine stichprobenartige Untersuchung auf US-Flugreisen hat ergeben, dass es keineswegs an den Oberflächen in den Toilettenkabinen am schmutzigsten ist.

Die meisten Keime seien vielmehr an den herunterklappbaren Tischchen entdeckt worden, berichtet die »Washington Post« unter Berufung auf ein nicht repräsentatives Experiment. Demnach sei in den Sitzreihen eine vielfach höhere Belastung mit Bazillen als beispielsweise auf der Spültaste der Flugzeugtoilette ermittelt worden. Die Erklärung: Auf den Toiletten werde gründlicher geputzt als an den Sitzplätzen.

Ähnlich viele Keime wie auf den Toiletten-Spültasten habe der Tester an Bord auch auf Gurtschnallen sowie an den Überkopf-Düsen für die Belüftung entdeckt. Auf Flughäfen sei der öffentlich zugängliche Ort mit der höchsten ermittelten Keimdichte die Taste am Wasserspender. Bei den für die US-Reisewebsite »travelmath.com« durchgeführten Untersuchungen habe ein Mikrobiologe insgesamt 26 Proben an fünf Flughäfen sowie auf vier Flügen genommen.

Die grundsätzliche Erkenntnis ist wenig überraschend: In Flugzeugen oder auf Flughäfen gehe es schmutziger zu als bei den allermeisten US-Bürgern zu Hause.

(10.09.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.