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Wieder einmal trifft der Ausstand bei der Lufthansa die Passagiere: Dieses Mal können rund 150 000 Kunden ihren Flug nicht wie geplant antreten

Wieder einmal trifft der Ausstand bei der Lufthansa die Passagiere: Dieses Mal können rund 150 000 Kunden ihren Flug nicht wie geplant antreten

Foto: Lukas Schulze

Streik bei Lufthansa Das müssen Kunden wissen

Die Piloten der Lufthansa streiken erneut. Rund 150.000 Reisende bleiben dieses Mal notgedrungen am Boden. Was betroffene Passagiere jetzt wissen müssen, lesen sie hier im Überblick.

Wie lange soll der Streik dauern?
 
Die Pilotengewerkschaft Cockpit hat ihren Ausstand am Montag um 12.00 Uhr auf den Mittel- und Kurzstreckenflügen begonnen. Bis Dienstag um Mitternacht sollen zunächst die Zubringerflüge zu den Drehkreuzen München und Frankfurt sowie später dann auch der Interkontinental- und der Frachtverkehr bestreikt werden. Flüge der Lufthansa-Tochter Germanwings sind nicht betroffen. Auch am Mittwoch fallen dem Sonderflugplan zufolge noch einzelne Flüge aus.

 
Wie viele Flüge bleiben am Boden?
 
Lufthansa muss wegen des Streiks knapp 1400 Flüge streichen. Damit bleiben rund die Hälfte der insgesamt 2800 Verbindungen am Boden. Insgesamt seien etwa 150 000 Fluggäste betroffen.
 
Wo kann ich mich informieren, ob mein Flug ausfällt?
 
Die Lufthansa bietet eine Abfrage zum aktuellen Status einzelner Flüge sowie eine Übersicht aller gestrichenen Flüge an. Weitere Informationen bekommen Passagiere auf der Webseite der Airline. Lufthansa hat zudem die kostenlose Service-Nummer 0800/850 60 70 freigeschaltet.
 
Welche Rechte habe ich als Passagier?
 
Lufthansa-Kunden dürfen kostenfrei auf einen anderen Flug umbuchen, wenn ihre Verbindung von dem Pilotenstreik betroffen ist. Die Airline ist darüber hinaus dazu verpflichtet, sich um eine Ersatzbeförderung ihrer Kunden zu bemühen.
 
Fluggäste, deren innerdeutsche Flüge gestrichen wurden, können die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dazu lassen sie ihr Flugticket auf der Lufthansa-Seite, am Check-In-Automaten oder an den Lufthansa-Schaltern in ein Bahnticket umwandeln. Die Deutsche Bahn will an den beiden Streiktagen an den erwarteten Schwerpunkten Frankfurt und München zusätzliches Personal zur Information der Reisenden einsetzen. Auch zusätzliche Züge könnten für besonders ausgelastete Strecken zum Einsatz kommen. Die Bahn empfiehlt Reservierungen.
 
Lufthansa-Kunden können zudem auch bei einigen nicht gestrichenen Verbindungen gratis umbuchen: Das betrifft Flüge ab, über oder nach Frankfurt, München und Düsseldorf zwischen 12.00 Uhr am Montag und 23:59 Uhr am Dienstag. Das Ticket muss in diesem Fall spätestens am 30. November ausgestellt worden sein. Das neue Reisedatum muss in einem Zeitraum bis einschließlich 1. März 2015 liegen, teilt Lufthansa mit.
 
Wer bei einem Reiseveranstalter oder im Reisebüro gebucht hat, wendet sich am besten direkt dorthin.
 
Sind auch die Codeshare-Partner von Lufthansa betroffen?
 
Die Flüge der Codeshare-Partner Austrian Airlines, Brussels Airlines, Germanwings, Swiss und Air Dolomiti trifft der Streik Lufthansa zufolge nicht. Sie finden planmäßig statt. Kunden erkennen diese Flüge daran, dass auf ihrem Ticket der Vermerk «durchgeführt von» oder «operated by» in Verbindung mit dem Kürzel der jeweiligen Airline steht (OS, SN, 4U, LX, EN).
 
Was mache ich, wenn ich am Flughafen strande?
 
Bei einem Pilotenstreik muss sich die Airline um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Eine Pritsche im Terminal reicht in der Regel nicht aus. Es muss aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen.
 
Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline aber aus allen Pflichten entlassen. Das heißt, sie muss sich nicht mehr um Verpflegung oder Unterkunft kümmern.
 
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
 
Nein. Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen wegen eines Pilotenstreiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.
 
Der Hintergrund des Streiks
 
Gestritten wird vor allem um die Übergangsversorgung für die rund 5400 Piloten im Lufthansa-Konzern. Die Fluggesellschaft will, dass ihre Piloten künftig frühestens mit 60 statt wie bisher mit 55 Jahren in den bezahlten Vorruhestand gehen können. Die Piloten wehren sich dagegen. Strittig sind zudem die Gehälter der Piloten und die künftige Billig-Strategie des neuen Konzernchefs Carsten Spohr. Beim Billigableger Eurowings und einer geplanten Billigtochter für die Langstrecke gilt der Konzerntarifvertrag nicht. Piloten und Flugbegleiter verdienen deutlich weniger als ihre Kollegen in den Maschinen mit dem Kranichlogo. Auch die Übergangsversorgung vor dem Renteneintritt kommt ihnen nicht zugute.
 
 
 
(02.12.2014, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.