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Und Abflug? Vor dem Urlaub müssen Passagiere einige Prozeduren am Flughafen durchstehen. In der Ferienzeit wird es besonders voll

Und Abflug? Vor dem Urlaub müssen Passagiere einige Prozeduren am Flughafen durchstehen. In der Ferienzeit wird es besonders voll

Stress vermeidenOnline einchecken und früh am Flughafen sein

An den Flughäfen empfinden Passagiere oft eher Stress als Urlaubsvorfreude. Sie können aber selbst einiges dagegen tun.

Bevor Urlauber am Strand Cocktails schlürfen oder die Ruhe in den Bergen genießen können, müssen sie noch eine letzte Stressprobe bestehen: den Flughafen. Zeitdruck, Verspätungen, überfüllte Wartehallen und lange Sicherheitschecks erfordern in der Ferienzeit oft Nerven.

Mit diesen Tipps bewahren Passagiere einen kühlen Kopf:

- Online einchecken: Das Smartphone ersetzt in vielen Fällen das Warten vor großen Anzeigetafeln und an den Check-in-Schaltern. Viele Airlines wie Lufthansa, Ryanair und Easyjet haben eigene Smartphone-Apps, über die sie Passagiere beispielsweise über geänderte Abflugzeiten und die Gate-Nummer informieren. Und die meisten Fluggesellschaften bieten 24 Stunden vor dem Abflug den Online-Check-in an, auch per Smartphone. Das spart mitunter Zeit.

Alternativ stehen in den Terminals an vielen Flughäfen wie Frankfurt und München auch Automaten zum eigenständigen Check-in bereit. Manche Airlines ermöglichen außerdem einen Vorabend-Check-in samt Gepäckaufgabe - etwa Lufthansa und Condor in Frankfurt, München und Düsseldorf. Einige Flugziele sind davon aber ausgenommen.

- Entspannt durch die Sicherheitskontrolle: In der Hauptreisezeit kann es bei Flügen zu beliebten Urlaubszielen viel Andrang geben. «Bei Airlines, die Feriendestinationen ansteuern, ist dann schon gut was los», sagt Florian Steuer, Sprecher des Münchner Flughafens. «Daran ändert dann auch die Tatsache nichts, dass in den Sommerferien weniger Geschäftsreisende unterwegs sind.» Am Düsseldorfer Flughafen zum Beispiel werde deshalb die Bundespolizei in der Hauptreisezeit bis Oktober das Personal an den Kontrollen aufstocken, wie Sprecher Christian Hinkel mitteilt.

Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport empfiehlt, zwei bis drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, da es in der Ferienzeit zu langen Schlangen kommen könne. Die Flughäfen in München und Düsseldorf verwiesen auf die Empfehlungen der Airlines. «Reisende sollten sich nach diesen Empfehlungen richten und besser noch einen Zeitpuffer einplanen», rät Steuer. Bei USA-Reisen kämen Zusatzkontrollen auf die Reisenden zu, was mehr Zeit brauche.

- Und wenn ich zu spät bin? «Wenn Sie zu spät sind, sind Sie zu spät. Da ist es Kulanz, ob die Fluggesellschaft Sie noch mitnimmt», erklärt Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Man solle sich daher schon vorher informieren, wo sich Parkplätze befinden, welche Gegenstände mit ins Handgepäck dürfen oder sogar müssen. Das sind zum Beispiel Streichhölzer und Powerbanks. Diese Gegenstände dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.

Ein Nadelöhr ist die Sicherheitskontrolle. Bei Zeitdruck gilt hier: «Nicht seelenruhig abwarten, sondern sich beim Sicherheitspersonal melden. Dann haben Sie auch einen Anspruch, mitgenommen zu werden», sagt Lassek. An den beiden Umsteigeflughäfen in München und Frankfurt gibt es Abhilfe von der Lufthansa. «Wenn der Zubringerflug Verspätung hat, gibt es einen kostenlosen Transfer zum Anschlussflug», sagt Lufthansa-Sprecherin Bettina Rittberger. Das gelte für Verspätungen, bei denen die Umsteigezeit sonst zu knapp wäre. «Für den Fall, dass das Gate in der Nähe ist, nehmen Mitarbeiter die Passagiere an die Hand und garantieren, dass sie den Flug erwischen.»

- Passagierrechte: Sollte doch etwas schief gehen, sind Flugreisende gut abgesichert. «Die EU-Fluggastrechteverordnung räumt recht großzügige Rechte ein», sagt Lassek. Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren demnach eine Entschädigung zu. Bei Strecken von bis zu 1500 Kilometern sind es 250 Euro pro Person, bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. Ausnahme: Es liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. Wann dies so ist, darüber wird vor Gericht jedoch immer wieder gestritten.

Wenn der Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, lassen sich hektische Gänge zum Bürgeramt und teure Express-Pässe vermeiden. Die Bundespolizei an deutschen Flughäfen kann deutschen Passagieren in vielen Fällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Aber: «Wenn Sie mit Passersatzpapieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung dieser Passersatzpapiere nicht verpflichtet», schreibt die Bundespolizei auf ihrer Website. Die EU-Länder (bis auf Rumänien) akzeptieren den Passersatz, viele andere Staaten ebenfalls.

(22.06.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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