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REISE und PREISE

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Marius Becker / dpa

Studie Bundesbürger reisen wegen Terroranschlägen weniger

Die Bundesbürger sind einer Studie zufolge grundsätzlich in Reiselaune. Doch Terroranschläge und politische Turbulenzen in beliebten Urlaubsregionen sorgen immer wieder für Verunsicherung.

Terroranschläge haben die Reiselust der Bundesbürger zum Jahresbeginn gedämpft. Nach einer Befragung der GfK-Konsumforscher sank die Bereitschaft, in Trips im In- und Ausland zu investieren unter dem Eindruck der Anschläge von Paris, Brüssel und Istanbul.
Im Laufe des ersten Halbjahres kehrte die Reiselaune wieder zurück, wie aus dem Barometer des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hervorgeht. Die Befragung fand im Juni vor dem Anschlag in Nizza mit 84 Toten, den beiden Attentaten in Bayern und dem gescheiterten Putsch in der Türkei statt.
Der bisherige Verlauf bis Mitte des Jahres bestätigt aus Sicht des BTW aber die Annahme, »dass die Reiselaune nach einer krisenbedingten Verunsicherung relativ schnell wieder an Fahrt aufnimmt«. Die generelle Lust am Reisen ließen sich die Deutschen nicht nehmen, erklärte BTW-Präsident Michael Frenzel. Positiv wirken die historisch gute Lage auf dem Arbeitsmarkt, die niedrige Inflation und daraus resultierende Einkommenszuwächse.
Die Zahl der Reisetage sank von Januar bis April gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,8 Prozent. Alleiniger Grund waren dem BTW zufolge Rückgänge bei Tagesausflügen: »Die Bilder von den Anschlägen in europäischen Städten haben die Menschen in den folgenden Tagen und Wochen bei spontanen Ausflügen in Städte zögern lassen«. Hinzu kamen Schneemangel in Skigebieten und Wetterturbulenzen in der Karnevalssaison - einige Umzüge wurden abgesagt. Die Zahl der Reisetage mit Übernachtungen stieg dem BTW zufolge.
Wie sich die mutmaßlich islamistischen Attentate von Würzburg und Ansbach auf den Tourismus in Deutschland auswirken, ist der Branche zufolge noch schwer abzuschätzen. Aktuell sei bei den Mitgliedern des Bundesverbandes der Deutschen Incoming-Unternehmen (DIU) keine Stornowelle von Gästen aus dem Ausland bekannt, hieß es beim DIU. Der Verband vertritt Tourismusunternehmen, die mit Veranstaltern im Ausland zusammenarbeiten und ihnen Produkte für den deutschen Markt anbieten.
Bei den Fluggesellschaften Lufthansa und Easyjet ließen die Terroranschläge in Europa bereits Umsätze und Gewinne schmelzen. Beide Unternehmen berichteten vergangene Woche von Problemen in Folge der jüngsten Attentate sowie der politischen Instabilität in der Türkei und im Nahen Osten. Nach einem starken Jahresbeginn hätten die Vorausbuchungen vor allem auf Langstreckenverbindungen nach Europa deutlich nachgelassen, erklärte Lufthansa.
Der BTW-Tourismusindex wird zweimal im Jahr veröffentlicht. Grundlage ist unter anderem der monatliche GfK-Konsumklimaindex, für den etwa 2.000 Verbraucher befragt werden.

(29.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.