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Studie München ist zweitpünktlichsterGroßflughafen der Welt

Ein Studie hat Flughäfen weltweit auf Punktlichkeit getestet. Aus Deutschland gibt es gute Nachrichten. München ist ganz vorne mit dabei.

Der Airport München ist laut einer Studie des britischen Marktforschungsunternehmens OAG der zweitpünktlichste Großflughafen der Welt. 2015 waren demnach 87,7 Prozent aller Flüge »on time« - was eine Verspätung von maximal 15 Minuten bedeutet.
Unter den Flughäfen mit mehr als 20 Millionen jährlichen Passagieren landete München damit hinter Tokio-Haneda auf Rang zwei. Der japanische Hauptstadtflughafen erreichte eine On-Time-Quote von 91,3 Prozent. Frankfurt erreichte mit 84,1 Prozent Platz neun.
Unter den mittelgroßen Flughäfen mit 10 bis 20 Millionen Passagieren pro Jahr landete Kopenhagen auf Rang eins, vor Moskau-Scheremetjewo, Helsinki, Brisbane und Salt Lake City. Hamburg kam auf Platz zehn, Berlin-Tegel auf Platz elf. Unter den kleineren Flughäfen mit weniger als 10 Millionen jährlichen Fluggästen war Osaka am pünktlichsten, vor Brüssel-Charleroi und Panama City. Köln-Bonn lag auf Rang sechs.
Insgesamt zeigt sich: Die größeren Flughäfen haben tendenziell mehr Probleme damit, pünktliche Starts und Landungen zu gewährleisten. Die On-Time-Quoten der besten 20 Großflughäfen lagen 2015 etwa zwischen 80 und 88 Prozent. Die Spitzenreiter unter den kleinen Flughäfen erreichten häufiger mehr als 90 Prozent.

(09.01.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.