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Ab in den Urlaub: Der Studie zufolge wollen die Deutschen in diesem Jahr so viel Geld für Auslandsreisen ausgeben wie noch nie

Ab in den Urlaub: Der Studie zufolge wollen die Deutschen in diesem Jahr so viel Geld für Auslandsreisen ausgeben wie noch nie

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Studie Reiselust der Bundesbürger steigt

Der Reiseweltmeister Deutschland ist wieder in Urlaubsstimmung: Eine Studie sieht für das Jahr 2011 einen Rekordwert bei Auslandsreisen voraus.

Zitterten viele Deutsche 2010 noch um ihre Jobs, greifen sie nun entspannter in die Reisekasse. Ärger macht nur der Euro im Sinkflug.  

Die Bundesbürger wollen 2011 laut einer Studie der Commerzbank so viel Geld wie nie zuvor für Auslandsreisen ausgeben. Für geschäftliche und private Reisen ins Ausland werden die Deutschen bis Jahresende voraussichtlich 3,25 Prozent mehr aufwenden als im Vorjahr, teilte die Commerzbank-Ökonomin Jutta Kayser-Tilosen in Stuttgart auf der Tourismusmesse CMT mit. Damit würden die Ausgaben für Auslandsreisen mit 61,3 Milliarden Euro einen Rekord erreichen und den Vorkrisenwert von 61,2 Milliarden Euro im Jahr 2008 knapp übertreffen.

Grund für das Reisehoch sei der Wirtschaftsaufschwung, der mehr Geld in die Reisekassen der Firmen und Privatleute gespült habe, sagte die Tourismusexpertin Kayser-Tilosen. «Deutschland steht vor einem wirtschaftlich fetten Jahr.» Drohende Arbeitslosigkeit werde 2011 für die meisten Deutschen keine Rolle spielen, daher sei das Urlaubsportemonnaie gut gefüllt. Die Deutschen blieben 2011 «Reiseweltmeister» - vor den USA, China und Großbritannien.

Allerdings könnten sich die Urlaubspläne auf die Euro-Zone beschränken - denn der Euro sei 2011 wohl weiter im Sinkflug. Reisen nach Amerika oder Asien würden daher teurer. Allerdings setzten viele Deutsche auf billige Pauschalangebote, um nicht zuviel auszugeben, sagte Kayser-Tilosen.

Schon im vergangenen Jahr waren die Ausgaben der Studie zufolge deutlich gestiegen - um 1,7 Milliarden auf 59,4 Milliarden Euro. Dies lag aber an den Geschäftsreisen, die deutlich zulegten. Das Plus bei den privaten Ausgaben für Auslandreisen fiel mit 0,3 Prozent moderat aus. Das werde sich 2011 ändern, sagte Kayser-Tilosen. Bei den Urlaubszielen stünden Spanien, Österreich, Italien, Frankreich und die Türkei unter den «Top 5». Auch Ägypten sei mit seinen All-Inclusive-Angeboten angesagt.

Dämpfer für den Tourismus könnten Unruhen im arabischen Raum sein. Sollte die Gewalt in Tunesien auf andere arabische Staaten überspringen oder sollten Terroranschläge Schlagzeilen machen, könnten sich Urlauber gegen Nordafrika und stattdessen für Südeuropa oder für das Inland entscheiden.

Webseite zur CMT

Details zur Studie

Dänemark ist teuer, Tschechien billig
Unter den beliebten Urlaubszielen der Deutschen ist Dänemark der Reisestudie der Commerzbank zufolge das teuerste Land. Dort habe demnach ein Urlauber im vergangenen Jahr für einen Euro tourismustypische Waren bekommen, die er in Deutschland für 70 Cent bekommen hätte. Urlaub in Dänemark sei etwa 40 Prozent teurer gewesen als in Deutschland. Im Warenkorb eines Touristen sind zum Beispiel Hotel-Übernachtungen, Souvenirs und Essen im Restaurant.

Tschechien sei unter den beliebten Urlaubszielen am billigsten gewesen: Für einen Euro habe ein Tourist Waren bekommen, für die er in Deutschland 1,40 Euro auf den Tisch gelegt hätte. Auch in Polen (für einen Euro Waren im Wert von 1,30 Euro) und in den USA (1,15 Euro) war Urlaub billiger als im eigenen Land. Allerdings wurden die Fahrtkosten nicht eingerechnet, der Flug in die USA kommt also zum Beispiel noch dazu.

Der Aufenthalt in Österreich war den Angaben zufolge zwar etwas teurer als Urlaub im Inland - für jeden Euro aus der Reisekasse bekam ein Deutscher dort Waren, die er hierzulande für etwa 0,95 Euro bekommen hätte. Allerdings war das für Skifahrer und andere Alpinisten deutlich billiger als in der Schweiz. Dort habe ein deutscher Urlauber für umgerechnet einen Euro Waren bekommen, für die er in Deutschland nur etwa 78 Cent bezahlt hätte.

(25.01.11, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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