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Studie Was sich Reisende alles aufFlügen wünschen

Nie nur ein Mensch im Cockpit, Tarife ohne Leistungsabzüge - und in Zukunft irgendwann mal Schlafkabinen an Bord. Was sich Flugreisende alles wünschen und welche Prioritäten sie haben, hat eine neue Studie ermittelt.

Was wünschen sich Flugreisende, und wonach treffen sie ihre Auswahl? Diesen Fragen ging eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Turkish Airlines nach. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Sicherheit: Drei Viertel der Passagiere (73 Prozent) würden sich sicherer fühlen, wenn sich immer zwei Personen im Cockpit befänden. Und knapp vier von zehn (38 Prozent) würden es begrüßen, wenn Fluglotsen am Boden in das Fluggeschehen eingreifen könnten. Jeder Fünfte (22 Prozent) wünscht sich sogar die Bundespolizei an Bord.

Zukunftswünsche: Unabhängig von der Machbarkeit wünschen sich gut vier von zehn Flugreisenden (43 Prozent) eine Schlafkabine an Bord. Ein Drittel (35 Prozent) könnte sich an Massagesitzen erfreuen. Jeder Fünfte (19 Prozent) wünscht sich Kinderbetreuung an Bord. Und etwa jeder Sechste (17 Prozent) würde gerne während des Flugs eine Bar aufsuchen. Jeder Zehnte (11 Prozent) fände eine Dusche gut.

Flugauswahl: Besonders wichtig sind die Sicherheitsbilanz der Airline (93 Prozent) und der Ruf der Fluggesellschaft (90 Prozent). Fast ebenso bedeutsam ist die Möglichkeit, ein Gepäckstück ohne Aufpreis aufgeben zu können (89 Prozent). Drei Viertel (74 Prozent) berücksichtigen bei ihrer Entscheidung einen guten Service in der Economy Class. 79 Prozent vertrauen bei der Wahl der Airline ihren eigenen Erfahrungen, 72 Prozent auf Freunde und Bekannte. Nur 37 Prozent trauen Reisebüros, 31 Prozent Reiseportalen im Netz.

Leistungen: Immer mehr Airlines staffeln ihre Preise und bieten reduzierte Tarife ohne Freigepäck oder Verpflegung an. Bei den Kunden ist dieses Modell zumindest auf Langstreckenflügen wenig beliebt. Die große Mehrheit (87 Prozent) bevorzugt einen Komplettpreis. Nur 13 Prozent wählen lieber einen günstigeren Basistarif und zahlen für einen aufzugebenden Koffer oder Verpflegung extra.

Service an Bord: Hier gibt es bei den Passagieren auf der Mittel- und Langstrecke sehr eindeutige Bedürfnisse: Sauberkeit an Bord (99 Prozent) und aufmerksames Personal (98 Prozent) stehen ganz oben. Breite Sitze (93 Prozent), zusätzliche Decken und Kopfkissen (80 Prozent) und eine Konsole in der Rückenlehne (73 Prozent) sind ebenfalls vielen wichtig.

An der Online-Erhebung haben im Juni und Juli 2198 Erwachsene in Deutschland teilgenommen, darunter 1070 Flugreisende.

(12.10.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.