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Süd-Mittelamerika Dengue-Fieber verbreitet sich

Reisende in Süd- und Mittelamerika sollten sich bei Grippesymptomen von einem Arzt untersuchen lassen. Denn derzeit grassiert dort das Dengue-Fieber.

In Brasilien, Bolivien, Kolumbien, Paraguay, Peru und Mexiko seien in diesem Jahr bereits rund eine Million Menschen am Dengue-Fieber erkrankt, warnt das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf. Die tatsächliche Zahl liege wahrscheinlich deutlich höher, da nicht jede Erkrankung gemeldet wird. Allein in Brasilien wurden mehr als 715 000 Fälle bestätigt, 3120 Menschen starben.

Typische Symptome von Dengue sind hohes Fieber, starke Kopf- und Gliederschmerzen sowie eine flüchtige Rötung der Haut. Fieber und Schmerzen klingen meist nach einer Woche ab, viele Patienten fühlen sich aber danach noch lange matt. Die erste Erkrankung verlaufe meist gutartig, erklärt das CRM. Bei weiteren Infektionen könnten jedoch innere Blutungen und Schocksymptome auftreten.

Das CRM rät, sich tagsüber vor Stichen der Tigermücke zu schützen, die das Dengue-Virus überträgt. Dazu sollten sich Reisende mit Mückenschutzmittel eincremen, das den Wirkstoff DEET in einer Konzentration von mehr als 30 Prozent enthält. Es biete für rund drei Stunden Schutz vor den meisten stechenden Insekten. Außerdem empfiehlt das CRM, helle, geschlossene Kleidung zu tragen und diese mit dem Insektizid Permethrin zu imprägnieren.

(09.09.2011, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.