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Südafrika Neue Einreiseregeln auf Juni 2015 verschoben

Südafrika verschärft eine Einreise-Bestimmungen. Die neuen Regeln treten aber später in Kraft als geplant. Dass heißt, sie gelten erst ab 1. Juni 2015.

Die verschärften Einreiseregeln für Südafrika treten nun erst am 1. Juni 2015 in Kraft. Eigentlich sollten sie ab 1. Oktober dieses Jahres gelten. Sie sehen vor, dass Minderjährige eine internationale Geburtsurkunde vorweisen müssen oder eine nationale Urkunde mit englischer Übersetzung. Reist ein Kind nicht in Begleitung von beiden sorgeberechtigten Eltern, braucht es außerdem eine Bestätigung des fehlenden Elternteils, dass dieses mit der Reise einverstanden ist, sowie dessen Passkopie und Kontaktdaten.
Der südafrikanische Innenminister kündigte nun an, die Regeln für das Mitführen der Geburtsurkunde und der schriftlichen Bestätigung zu verschieben. Das ermögliche, Reisende vor deren Inkrafttreten besser zu informieren. Einen Pass muss das Kind aber schon jetzt besitzen. Weitere Informationen finden Reisende auf der Seite des südafrikanischen Departments of Home Affairs.

Auswärtiges Amt zu Südafrika

(18.09.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.