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REISE und PREISE

Taschendiebe Tricks sind Rempeln, drängeln und betteln

Bahnhöfe sind oft keine sicheren Orte. Hier kann es schnell passieren, dass Reisende beklaut werden. Doch wer die Tricks der Taschendiebe kennt, kann sich besser schützen.

An Bahnhöfen müssen Fahrgäste sich vor Taschendieben in Acht nehmen. Dazu ist es wichtig, ihre Listen zu kennen. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes listet typische Tricks auf:

Rempel-Trick: Im Gedränge geschieht es oft: Das Opfer wird von einem Dieb oder mehreren Tätern bedrängt. Oder beim Ein- und Aussteigen aus dem Zug stolpert der Vordermann plötzlich, und das Opfer läuft auf - diese Ablenkung nutzen die Diebe.
Stadtplan-Trick: Ein Fremder fragt nach dem Weg - natürlich hilft man gerne. Auf einem Stadtplan oder einem Aushang am Bahnhof soll man ihm die Route beschreiben. Das Problem: Diebe nutzen die Hilfsbereitschaft aus und lenken das Opfer so ab.
Geldwechsel-Trick: Auch hier wird die Hilfsbereitschaft ausgenutzt. Öffnet das Opfer sein Portemonnaie, um für den Dieb Geld zu wechseln, greift dieser sich etwa schnell die Scheine.
Bettel-Trick: Mehrere Kinder umringen das Opfer und betteln es an - ein Kind nutzt die Situation und stiehlt unbemerkt die Geldbörse.

Wichtig ist außerdem, Bargeld, Karten und Papiere so nah wie möglich am Körper zu tragen, am besten verteilt auf mehrere Innentaschen. Die Verschlussseite von Handtaschen sollte zum Körper hin getragen werden. Hat doch ein Dieb zugeschlagen, gilt es, Geldkarten unter der Rufnummer 116 116 und im polizeilichen Meldesystem KUNO zu sperren.

(26.04.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.