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Technische Probleme EuGH stärkt erneut Fluggastrechte

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Es ging um Verspätungen durch technische Probleme. Konkret: Ob eine Airline Entschädigung zahlen muss, weil ein Flieger von einem Treppenfahrzeug beschädigt wurde und zu spät abhob.

Bei technischen Problemen im normalen Alltagsgeschäft müssen die Fluggesellschaften Entschädigung für große Verspätungen zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-394/14). Ab drei Stunden Verzögerung stehen Passagieren laut EU-Recht in der Regel Ausgleichszahlungen zu.
Im konkreten Fall kamen drei Frauen 2011 auf dem Weg von Frankfurt mit mehr als sechs Stunden Verzug im türkischen Antalya an. Das Luftfahrtunternehmen Condor erklärte, Grund sei ein Unfall vom Vorabend. Ein Treppenfahrzeug sei gegen eine Maschine gefahren und habe sie beschädigt, der Flieger habe ausgetauscht werden müssen. Dies sei ein »außergewöhnlicher Umstand«, bei dem laut EU-Recht keine Ausgleichszahlung für Reisende fällig wird.
Das sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders. Außergewöhnliche Umstände lägen nur vor, wenn etwas geschehe, das nicht Teil des normalen Betriebs sei. Außerdem gehe es um Ereignisse, die vom Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbar seien. Gangways oder Treppenfahrzeuge hingegen seien zum Ein- und Ausstieg in Flugzeuge notwendig. Eine Kollision könne also im Normalbetrieb vorkommen. Von der Pflicht zur Entschädigung wäre Condor also nicht grundsätzlich befreit.
Den Einzelfall muss aber das Amtsgericht Rüsselsheim entscheiden. Die Richter dort hatten ihre EU-Kollegen um Rat bei der Auslegung europäischen Rechts gefragt.

(24.11.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.