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Telefon im Ausland EU-Roaming-Gebühren sinkenzum 1. Juli deutlich

Ab 1. Juli sinken die Roaming-Gebühren nochmals deutlich - so wurde es von der EU beschlossen.

Für ein 1-minütiges abgehendes Telefonat fallen dann statt € 0,35 nur noch € 0,29 an. Ankommende Gespräche schlagen nur noch mit € 0,08 statt mit € 0,10 zu Buche. Auch der Versand einer SMS kostet nicht mehr € 0,11, sondern € 0,10. Besonders deutlich fallen die Preise für die Internet-Nutzung im EU-Ausland. Hier werden nur noch € 0,54 statt bisher € 0,83 pro MB berechnet. Internet-Surfer sollten sich bei ihrem Anbieter erkundigen, ob es vielleicht sogar einen günstigeren Datentarif gibt. Grundsätzlich sollten Vertragskunden bei ihren Anbietern nachfragen, ob sie automatisch für den günstigeren EU-Tarif freigeschaltet wurden. Denn es gibt teurere, legale Schlupflöcher für die deutschen Netzbetreiber. Um die Verwirrung zu steigern, hat natürlich jeder Betreiber einen anderen Namen für den EU-Tarif: die Telekom nennt ihn z. B. »T-Mobile weltweit«, Vodafone »Vodafone World«, E-Plus/Base nennen ihn »International« und O2 nennt ihn »O2 Weltzonen«. Übrigens gehören die Türkei und die Schweiz nicht der EU an. Wie auch in z. B. Tunesien, Ägypten und den USA fallen hier deutlich höhere Telefon-/ Internet-Gebühren an!

(11.06.13, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.