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Telefonieren im Urlaub EU-Preise fürs Handy geltennicht automatisch

Wer aus dem Urlaub schnell mal nach Hause telefonieren oder eine SMS schicken will, sollte sich vorher über die Kosten informiert haben. Denn Handytelefonate aus dem Ausland können schnell teuer werden.

Die gesetzlich festgelegten Tairf-Höchstpreise für das EU-Ausland gelten nicht automatisch für jeden Kunden. Darauf weist das Telekommunikationsportal »Teltarif.de« hin. Die EU-Regelung schreibe lediglich vor, dass ein Provider seinem Kunden die Nutzung des EU-Tarifs grundsätzlich anbieten muss.
Oft sind stattdessen aber zunächst teurere Tarife aktiviert, die sich für den Kunden erst bei langen oder häufigen Telefonaten rechnen. Hier hilft vor der Abreise in den Urlaub ein Anruf beim Anbieter, um gegebenenfalls einen günstigeren Tarif einstellen zu lassen. Die vorgeschriebenen Höchstgrenzen liegen bei 34,5 Cent pro Minute für abgehende und 9,5 Cent für ankommende Anrufe. SMS kosten maximal 10,7 Cent. Wer zum Skifahren in die Schweiz oder in andere Nicht-EU-Länder fährt, telefoniert meist wesentlich teurer: Hier gibt es keine Höchstgrenze für Minuten- und SMS-Preise.

(04.02.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.