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Terrorismus an einem Urlaubsort verunsichert viele Reisende. Oft wenden sich Urlauber von dem betreffenden Reiseland ab

Terrorismus an einem Urlaubsort verunsichert viele Reisende. Oft wenden sich Urlauber von dem betreffenden Reiseland ab

Foto: Holly Pickett

Terrorziel Touristen Urlauber weichen aus

Terrorismus hat die Reiselust der Deutschen in den vergangenen Jahren nicht dämpfen können. Doch die Anschläge in Istanbul bringen neue Unsicherheit. Und eines hat sich in der Vergangenheit gezeigt: Deutsche Urlauber werden Reisezielen schnell untreu.

Es ist ein Albtraum: Ein Altstadtbummel in der türkischen Hauptstadt Istanbul. Dann eine jähe Explosion. Ein Selbstmordattentäter sprengt sich inmitten einer Gruppe Touristen in die Luft. Acht Deutsche sterben.

Es ist nicht das erste Attentat auf Urlauber in diesem Jahr. Erst wenige Tage zuvor hatten zwei junge Männer Touristen im beliebten ägyptischen Badeort Hurghada mit einem Messer angegriffen und verletzt.
 
»Der Terrorismus wendet sich direkt und ohne Umschweife gegen Touristen. Das ist eine neue Dimension«, sagt Martin Lohmann vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Kiel. Fünf Jahre nach dem arabischen Frühling kommt der südliche und östliche Mittelmeerraum nicht zur Ruhe. In der Branche ist von »Unsicherheiten« die Rede. Im Fachmagazin FVW hieß es im Dezember, der Ausblick falle deutlich vorsichtiger aus als im Vorjahr. Ziele im östlichen Mittelmeer liefen deutlich schleppender an als etwa Spanien und Portugal.

 
Dabei gehörte die Türkei in den vergangenen Jahren eigentlich zu den Gewinnern unter den Mittelmeerländern. Seit 2012 strömten jedes Jahr mehr Deutsche in das Land. 2015 waren es nach türkischen Behördenangaben 5,5 Millionen Gäste aus Deutschland. Das Land war nach Spanien und Italien zuletzt das beliebteste Auslandsreiseziel der Deutschen. Ob das allerdings nach dem tragischen Jahresauftakt so bleiben wird, ist noch unklar. Derzeit laufen die Buchungen für den Sommer. »Die Wirkung solcher Anschläge ist meist regional und zeitlich begrenzt«, sagt Lohmann.
 
Das Auswärtige Amt sprach keine Reisewarnung, wohl aber einen Reisehinweis aus. Reisenden in Istanbul und anderen Großstädten der Türkei werde dringend geraten, Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen zu meiden.
 
Mehr als 95 Prozent des Tourismus spiele sich an den Mittelmeerstränden im Westen der Türkei ab, sagt ein Sprecher des größten deutschen Reiseveranstalters TUI. Istanbul sei in der Vergangenheit schon häufiger Zielscheibe von Anschlägen gewesen. Trotzdem habe sich die Türkei sehr gut entwickelt. Ob das in diesem Fall genauso sein wird, sei allerdings »schwer zu sagen«.
 
Wie schnell sich Urlauber von einem Reiseland abwenden können, zeigt das Beispiel Tunesien: Das Land zählt mit mehr als 400 000 Urlaubern aus Deutschland in den vergangenen Jahren zu den beliebtesten Reisezielen in Nordafrika und erholte sich nach einem Einbruch im Jahr des arabischen Frühlings schnell wieder.
 
Nach den Attacken auf das Bardo-Museum in Tunis und auf wehrlose Urlauber am Strand von Sousse im vergangenen Jahr blieben die für Tunesien so wichtigen Touristen allerdings erneut weg. Einen Rückgang im zweistelligen Prozentbereich sieht der Deutsche Reise-Verband (DRV) für 2015 - dabei hatte Deutschland keine Reisewarnung für das Land ausgesprochen. Und das Land hätte nach Einschätzung des TUI-Sprechers durchaus Chancen: »Die Hotels sind besser geworden, das Angebot ist besser geworden.«
 
Auch Ägypten hatte sich von den Einbrüchen nach dem arabischen Frühling wieder erholt. Die aus Deutschland gebuchten Reisen legten im vergangenen Jahr trotz des Flugzeugabsturzes auf der Sinai-Halbinsel zweistellig zu. Ob das Attentat in Hurghada Wirkung zeigen wird, bleibt abzuwarten, so der Tui-Sprecher. Zeigt sich ein Effekt, könnte das verheerende Wirkung haben. Mehr als 90 Prozent der deutschen Urlauber reisen nach Angaben eines Sprechers des DRV an die Strände der Festland-Region am Roten Meer um Hurghada und Marsa Alam.
 
Das relativ stabile Marokko profitierte dagegen von der Unsicherheit anderer Länder in der Maghreb-Region. Die Zahl der deutschen Urlauber konnte sich von 2012 bis 2014 mehr als verdoppeln. Im vergangenen Jahr notierte der DRV noch einmal zehn Prozent Plus.
 
Den Urlaub ganz vermiesen lassen sich die Deutschen nicht - das zeigen die stetig wachsenden Ausgaben für Reisen in den vergangenen Jahren. Allerdings ist man sich in der Branche jetzt schon sicher, dass sich die Reiseströme am Mittelmeer in diesem Jahr weiter nach Westen verlagern werden. Spanien dürfte von der Unsicherheit in den arabischen Ländern profitieren - und auch das liebste Reiseland der Deutschen: Deutschland selbst.
 
(13.01.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.