fbpx

Test: Urlaub 2012 Individuell gebuchte Reisen oft günstiger als Pauschalreise

Individuell gebuchte Reisen in klassische Pauschalreise-Destinationen rund um das Mittelmeer und auf die Kanaren sind oft günstiger als Katalogangebote der Reiseveranstalter. Das ergab ein Test in der aktuellen Jubiläumsausgabe von REISE & PREISE, die seit dieser Woche am Kiosk erhältlich ist. Die Redaktion hatte die Preise für zweiwöchige Pauschalangebote in 12 beliebig ausgewählten Urlaubsregionen in sechs Ländern (Spanien, Italien, Griechenland, Türkei, Portugal, Kroatien) ermittelt und zeitgleich identische Reiseleistungen (Flug, Hotel und Transfer) im Internet einzeln gebucht. In neun der zwölf Fälle war die selbst zusammen gestellte Reise unterm Strich günstiger als das Veranstalterangebot. Die Ersparnis lag zwischen 32 und 339 Euro. Nur drei Mal hatte die Pauschalreise die Nase vorn, hier war die selbst gebuchte Reise um bis zu € 45 teurer. Die REISE & PREISE-Redaktion zieht dennoch eine gemischte Bilanz, denn die individuell gebuchte Reise kann nur dann ihre Trümpfe bei frühzeitiger Buchung ausspielen, weil die Flugpreise i.d.R. steigen, je näher der Abflug rückt. Zu Komplikationen kann es im Stornofall führen, weil sich Selbstbucher dann mit mehreren Parteien auseinandersetzen müssten (Airline, Hotel, Portalbetreiber). Eine Reiserücktrittsversicherung sollte in jedem Fall bestehen.

(06.01.12, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.