fbpx

Thailand Flughafen Phuket wird für 100 Millionen Euro modernisiert

Der Flughafen der beliebtesten Ferieninsel Thailands wird für 4 Milliarden Baht (100 Mill. Euro) erweitert und modernisiert.

Die Umbaumaßnahmen sollen bis Oktober 2014 abgeschlossen sein. Seitdem Phuket von immer mehr Airlines, vor allem aus Russland und dem süd- und zentralsiatischen Raum, angeflogen wird und sich die Anzahl der Touristen zuletzt immer weiter erhöht hat, hat der staatliche Flughafenbetreiber Aerothai nun in eine neue Abfertigungshalle und in die Flugsicherung investiert. U.a. wird ein satelliten-gestütztes Navigationssystem eingeführt, das Lande- und Startvorgänge automatisch steuert und ein wesentlich höheres Flugaufkommen ermöglicht. Zudem wird zukünftig auf die Data-Link-Kommunikation gesetzt, die das Senden und Empfangen von Informationen zwischen Flugzeugen und Kontrollturm erlaubt. Bisher ist die Technik des überlasteten Flughafens ausschließlich auf konventionelle Sprach-Kontakte per Funk ausgerichtet.

(04.05.12, ms)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.