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Die sogenannten Full-Moon-Partys von Koh Phangan sind seit etwa 30 Jahren das Urlaubshighlight vieler Thailand-Touristen

Die sogenannten Full-Moon-Partys von Koh Phangan sind seit etwa 30 Jahren das Urlaubshighlight vieler Thailand-Touristent

Foto: Ian Robert Knight

Thailand-Reise »Full Moon Partys« gefährden Sicherheit

Alkohol und Drogen gehören bei den »Full Moon Partys« auf Koh Phangan dazu, immer wieder gibt es Unfälle, Schlägereien und Vergewaltigungen. Sind strengere Sicherheitsmaßnahmen notwendig oder verderben sie Touristen den Spaß?

Eng umschlungene Pärchen liegen unter Kokospalmen. Teenager trinken bis zur Besinnungslosigkeit am Strand, Männer pinkeln ins Meer. Rave-Musik dröhnt über die Insel, Tausende Partygäste schlürfen billigen Alkohol aus kleinen, bunten Plastikeimern. Es ist wieder einmal Vollmond auf Koh Phangan.
 
Die sogenannten Full Moon Partys von Koh Phangan gehören seit etwa 30 Jahren zum Fixpunkt vieler Thailand-Touristen. Die Insel liegt im Golf von Thailand, nördlich des bekannten Ferienziels Koh Samui. Jeden Monat zu Vollmond feiern etwa 30.000 Partygäste, die meisten von ihnen aus Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Australien.

 
Viele tanzen in T-Shirts oder Bikinis in Neonfarben oder irrlichtern in grellem Bodypainting durch Lasershows in der Tropennacht. »Die beste Nacht meines Lebens«, sagt ein Brite. Er hat Mühe, sich aufrecht zu halten. »Eine Nacht auf dieser Party ist nicht genug.« Wem Bier oder Cocktails nicht reichen, der findet ohne große Probleme auch Marihuana und andere, härtere Drogen.

 
Nach der durchgefeierten Nacht kommt oft das böse Erwachen: Der Strand Haad Rin an Südostspitze der Insel ist mit Flaschen und Plastikeimern zugemüllt. Vielleicht ist der Vollmond für die wilde Feier verantwortlich, wahrscheinlich sind es aber eher der Alkohol und die Drogen - kaum eine Partynacht endet ohne Verletzte.
 
Vor allem Flüssigkeitsmangel, Verbrennungen und Schnittwunden müssen behandelt werden. »Ich habe gesehen, wie ein Typ von einer erhöhten Plattform stürzte und sich am Kopf verletzt hat, weil er so dicht war«, erzählt Christina, eine Touristin aus Australien.
 
Regelmäßig gibt es Berichte über Schlägereien, Diebstähle und sogar Vergewaltigungen und Todesfälle. Die Touristen seien oft zu betrunken, um auf sich und ihre Habe zu achten, deswegen gebe es diese Probleme, sagt Prachoom Ruengthong von der Polizei in Koh Phangan. Meist sind es Betrunkene, die tödlich verunglücken. Manche ertrinken.
 
Die Behörden wollen nun strenger durchgreifen: Drei Tage vor und nach der allmonatlichen Party beobachtet die Polizei den Strand und die dortigen Unterkünfte. Überwachungskameras wurden ebenfalls installiert. Seitdem gebe es weniger Einbrüche, sagt Hotelmanagerin Nok Suwanchai. Im Kampf gegen den Drogenhandel versuchen die Beamten, neue Wege zu gehen. »Die Drogendealer verkaufen nicht an Thailänder, also verwenden wir Ausländer bei verdeckten Ermittlungen«, sagt Prachoom. Am weitesten verbreitet seien Kokain, Marihuana und MDMA (Ecstasy). Die Höchststrafe für Drogenhandel ist in Thailand der Tod, Drogenkonsum kann mit Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
 
Die Geschäftsleute von Haad Rin haben Interesse an einer friedvolleren Party und unterstützen die Polizei, wie Boonprasob Tuaycharoen vom der Verband der Geschäftsleute sagt. Sie hätten Metalldetektoren für die Polizei angekauft. »Damit können sie nach Waffen suchen.« Auch bezahlt der Verband für Nottransporte von Kranken nach Koh Samui.
 
Müde Partygäste können sich zudem in einer neu geschaffenen Schlafzone ausruhen. Die Einnahmen aus den Zutrittsgebühren für die Ruhezone werden verwendet, um den Strand wieder aufzuräumen. Die Maßnahmen scheinen Wirkung zu zeigen, wie Polizeichef Prachoom sagt. So würden jetzt nur noch etwa drei Straftaten wie Diebstahl, tätlicher Angriff oder Vergewaltigung pro Nacht zur Anzeige gebracht. Früher seien es manchmal bis zu zehn gewesen.
 
Bislang seien die Sicherheitsmaßnahmen dem Feiervergnügen nicht abträglich, meint die deutsche Touristin Denise: »Es verdirbt den Spaß nicht«. Zudem gingen die Beamten recht unauffällig ans Werk, fügt der Franzose Theo hinzu: »Ich bemerke die Polizei nicht, also macht es immer noch Spaß.«
 
 
(14.10.2014, dpa)

 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.