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Es gibt nur noch wenige wilde Elefanten. Viele werden für den Tourismus abgerichtet

Es gibt nur noch wenige wilde Elefanten. Viele werden für den Tourismus abgerichtet

Foto: Rungroj Yongrit

Thailand-Reise Tierschützer gegen Tätschel-Spaß

Eigentlich wilde Tiere hautnah erleben: den Nervenkitzel lassen Touristen sich etwa in Thailand einiges kosten. Das sei Spaß auf Kosten der Tiere, warnen Tierschützer zum Tag des Artenschutzes.

Ein Ritt auf einem Elefanten, das ist das Highlight vieler Thailand-Urlauber: oben in einem Korbsessel auf dem mächtigen Tier langsam durch den Dschungel schieben. Wie gefährlich das in Wirklichkeit sein kann, zeigte jüngst wieder der tödliche Unfall eines Schotten.

Vor den Augen seiner 16-jährigen Tochter warf das Tier den Mann im Januar auf der Ferieninsel Koh Samui ab, stach ihn den Stoßzahn in den Brustkorb und trampelte ihn zu Tode. Drei ähnliche Fälle gab es seit Juni 2015. Zum Internationalen Tag des Artenschutzes (3. März) zählen Tierschützer in Thailand auf, was Menschen zum Schutz wilder Tiere lieber lassen sollten:

Elefantenritte: »Gefällt mir«-Voten auf Facebook für das Foto auf dem Dickhäuter hin oder her, der Ritt auf einem Elefanten fördert nur Tierquälerei und Wildschmuggel, sagen Tierschützer. »Die Tiere sind meist durch Überarbeitung und schlechte Arbeitsbedingungen gestresst«, meint Sangduen Chailert, Gründerin der thailändischen Stiftung »Save Elephant«. »Wilde Elefanten werden illegal gefangen und abgerichtet um die lukrative Touristenindustrie zu bedienen«, warnt Traffic, eine Organisation gegen Wildschmuggel. Es gebe nur noch 5000 wilde asiatische Elefanten in Thailand.

 
Tigerfotos: Selfies mit Tigern, damit kann man die Daheimgebliebenen vielleicht in heroische Pose beeindrucken, aber die Tiere sind zu bedauern. Die Mönche am Tiger-Tempel eine Stunde westlich von Bangkok stellen sich zwar als Tierschützer dar, aber Journalisten haben sie dabei überführt, Tigerteile auf dem Schwarzmarkt feilzubieten. »Ein Foto mit Tiger trägt nicht zum Artenschutz bei«, sagt Edwin Wiek, Gründer der thailändischen Wildlife Friends-Stiftung. »Dieser Tempel handelt illegal mit wilden Tieren und züchtet sie nur zur Ausbeutung«. Die Behörden haben schon versucht, die rund 150 Tiger zu entfernen, aber die Mönche wehren sich.
 
Faulaffen tätscheln: Ein Blick in die großen Augen der putzigen Miniprimaten weckt in jedem Touristen den Beschützerinstinkt. Auch Popstar Rihanna postete 2013 ein Foto von sich mit Faulaffen, auch Loris genannt, von der Ferieninsel Phuket. Die nachtaktiven Tiere werden auf Märkten gerne gegen Geld für eine Tätschelrunde feilgeboten. »Sie mögen keine Menschen und sind erstarrt, weil sie in Panik sind«, sagt Roger Lohanan von der Organisation »Thai Animal Guardians«. »Es ist Tierquälerei, sie tagsüber hervorzuholen.« Außerdem stünden sie auf der Liste der bedrohten Tiere des Artenschutzabkommens (Cites). »Es ist verboten, sie Touristen zum Halten anzubieten.« Die Männer, die Rihanna den Faulaffen anboten, wurden nach Veröffentlichung des Fotos festgenommen und wegen Wildschmuggels verurteilt.
 
Korallen anfassen oder betreten: Tauchen ist auch populär in Thailand, aber die Korallenbänke sind in gut 15 Jahren um die Hälfte geschrumpft. Problematisch ist zum einen die steigende Wassertemperatur, was die Algen auf den Korallen zusetzt. Werden sie abgestoßen, verlieren die Korallen - Nesseltiere - ihre Farbenpracht. »Korallenbleiche ist ein Problem, aber es wird durch Touristenaktivitäten verschärft«, sagt Suchana Chavanich, Meeresforscherin der Chulalongkorn-Universität. Taucher verletzten zum anderen bei Berührung oft die äußere Haut der Nesseltiere, was zu Infektionen führen könne. »Taucher müssen vorsichtiger sein, um die wenigen verbliebenen Korallen zu schützen«, sagt sie.
 

Bei Souvenirs die Zollbestimmungen zum Artenschutz beachten
 
Wer Souvenirs aus artengeschützten Tieren aus dem Urlaub mitbringt, braucht dafür eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes. Sonst droht bei der Einreise nach Deutschland nicht nur die Beschlagnahmung der Mitbringsel, sondern auch eine Geldstrafe. Darauf macht der Deutsche Zoll aufmerksam.
 
Souvenirverkäufer reden Touristen oft ein, dass die Ausfuhr bestimmter Waren aus tierischen Teilen bedenkenlos möglich ist. Oder sie legen eine vermeintliche Ausfuhrgenehmigung bei. Diese kann aber nur die zuständige Behörde des jeweiligen Landes ausstellen, erklärt der Deutsche Zoll. Von Elfenbein, exotischen Pelzen, Korallen oder Krokodilprodukten lassen Urlauber also am besten die Finger.
 
(02.03.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.