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Auf verschiedenen Wegen wird versucht Touristen in Thailand das Geld aus der Tasche zu ziehen

Auf verschiedenen Wegen wird versucht Touristen in Thailand das Geld aus der Tasche zu ziehen

Foto: Rungroj Yongrit

Thailand-Reise Überteuerte Drinks und Bustickets

Getränke, die auf einmal das Doppelte kosten, Ausflüge mit überraschenden Zusatzkosten, sogar Drohungen. Warum ist es so schwierig, Nepp und Abzockerei einen Riegel vorzuschieben?

Es gibt sie, seit Touristen nach Thailand kommen: Die üblen Tricks, mit denen Besuchern das Geld aus der Tasche gezogen wird. Etwa zwanzig Millionen Menschen reisen jedes Jahr in das südostasiatische Urlaubsland. Und trotz aller Warnungen fallen viele auf die alten Maschen herein.
 
Die Behörden haben für solche Fälle eigene Schnellgerichte geschaffen und Beamte der Touristenpolizei kümmern sich um Beschwerden der Betrogenen. »Wir informieren Einheimische und Touristen über die Vergehen und über ihre Rechte«, erklärt Nattanan Jaisue vom Touri-Gericht in der Stranddestination Pattaya. Trotzdem bekommt Thailand das Dauerproblem Nepp nicht in den Griff.
 
»Der Große Palast hat heute geschlossen«: Das ist eine der ältesten und bekanntesten Nepp-Varianten in der Hauptstadt Bangkok. Ein wohlmeinender Tuk-Tuk-Fahrer oder Wachmann informiert den enttäuschten Besucher, dass das imposante Palastareal heute leider, leider nicht zugänglich sei. Aber wie wäre es mit einer Tour zu den anderen tollen Sehenswürdigkeiten? Diese endet unvermeidlich in einem Laden.
 
Dort folgt Abzockerei Nummer zwei, das »Edelstein-Schnäppchen«: Die exklusiven Stücke seien zu solch günstigen Preisen nie im Ausland erhältlich, versichern die Verkäufer. Das dumpfe Gefühl nach dem Kauf trügt selten: Die Steine sind oft minderwertig oder wertlos. Am Bangkoker Flughafen Suvarnabhumi sind Polizisten nur zu Bearbeitung von Edelstein-Beschwerden abgestellt, so weiteverbreitet ist dieser Betrug, sagt Kamol Chanpetch von der Touristenpolizei.
 
Will man ob dieser ärgerlichen Vorkommnisse Bangkok verlassen, droht der Besucher, am Hauptbahnhof Hua Lamphong in die »Alle Züge sind schon voll«-Falle zu tappen: Vermittler bieten ihre Hilfe beim Ticketkauf an, doch schnell erfährt der Reisende - die Züge seien alle ausgebucht. Aber zum Glück gäbe es ja Touristenbusse, die auch in die gewünschte Richtung fahren. Und da seien noch Plätze zu haben.
 
Reiseveranstalter und Diplomaten pochen seit Jahren auf härteres Durchgreifen der Polizei. Allerdings zeigt sich in vielen Fällen, dass einflussreiche Politiker oder sogar Polizisten mit den Banden unter einer Decke stecken. Die Militärjunta, die am 22. Mai die Macht übernommen hat, will rigoros dagegen vorgehen. »Wir wissen, dass es Polizisten gibt, die da mitmachen und Schmiergelder von solchen Banden nehmen«, sagte ein Sprecher der Junta am vor kurzem in Bangkok. »Es gab schon immer Programme, um gegen Korruption zu kämpfen. Aber wir gehen jetzt mit neuer Entschlossenheit dagegen vor.« Auf der Ferieninsel Phuket laufen bereits Ermittlungen gegen einflussreiche Leute, darunter Politiker, wie der Polizeichef berichtete.
 
Erstmal am Strand in Pattaya oder Phuket anbekommen, droht Touristen Ärger wegen des »ruinierten Jet-Skis«: Vermieter behaupten, der Tourist habe das Gerät beschädigt und verlangen oft exorbitanten Schadenersatz. Bei Nichtbezahlung wird mit der Polizei gedroht. Was der Tourist nicht weiß - den Schaden gab es schon. Touristen bezahlen, vor allem, weil sie ihre Reisepässe wiederhaben wollen. Diese mussten sie als Sicherheit hinterlegen.
 
Und noch besser aufpassen heißt im schwülen Nachtleben: Besuchern der Rotlichtviertel wird etwa der »Gratis Besuch einer Ping-Pong Show« angepriesen. Doch am Ende die böse Überraschung: Die Rechnung beträgt ein Vielfaches der Getränkepreise auf der Karte, die schlüpfrige Unterhaltung war wohl doch nicht so ganz kostenlos.
 
 
(23.07.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.