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Thomas Cook Mehr Luxusreisen im Sommer 2012

Thomas Cook baut sein Angebot an Luxusreisen deutlich aus. Für den Sommer 2012 werden zwei Kataloge statt einem angeboten.

Sie sind aufgeteilt in Fernreisen und Angebote in Europa und Nordafrika. Neu sind 149 Hotels und 7 Zielgebiete in Deutschland, Österreich, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Portugal und den Niederlanden. Insgesamt umfassen die beiden Kataloge 35 Länder sowie 430 Hotels.

»Luxus läuft«, sagte Peter Fankhauser, Vorstandschef der Thomas Cook AG, bei der Vorstellung des Sommerprogramms 2012 in Limassol auf Zypern. Das Segment sei in den vergangenen Jahren konstant gewachsen. Erstmals werden in dieser Sparte auch Städtereisen und die Anreise im Privatjet angeboten.

Thomas Cook legt zum kommenden Sommer 22 Kataloge mit 235 Zielen, 2988 Hotels und 210 Rundreisen auf, davon sind 357 Hotels und 50 Rundreisen neu im Angebot. Ausgebaut wurde etwa das Nordamerika-Programm: 78 neue Hotels wurden darin aufgenommen. Eine weitere Neuheit sind Pakete für Paare, die etwa Wellnessangebote beinhalten.

Erstmals gibt es außerdem einen Katalog zu Radreisen. Er beinhaltet 23 Radtouren in elf Ländern, die sich mit oder ohne Führer unternehmen lassen. Weniger sportliche Gäste können sich auch E-Bikes reservieren.

Das erste Mal im Sommerprogramm enthalten ist der im Winter eingeführte Katalog mit ärztlich begleiteten Pauschalreisen. Er erscheint für den Sommer 2012 mit dem Titel »Treffpunkt Urlaub«. Die Angebote umfassen Hotel-Sprechstunden mit einem deutschsprachigem Arzt, eine 24-Stunden-Notfallbereitschaft und ärztlich begleitete Ausflüge.

Wie Neckermann erhöht auch Thomas Cook die Preise für Fernreisen um durchschnittlich drei Prozent. Ziele auf der Nah- und Mittelstrecke werden um zwei Prozent teurer als im vergangenen Jahr.

(06.11.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.