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 Delfinanlage in der Discovery Cove in Orlando, Florida, in der Besucher mit den Delfinen schwimmen können

Delfinanlage in der Discovery Cove in Orlando, Florida, in der Besucher mit den Delfinen schwimmen können

Tierschutz im TourismusBeobachtungen der Tiere in freier Wildbahn steigen

Bedrohte Tiere als Attraktion zu vermarkten und sie gleichzeitig zu schützen ist auch in freier Wildbahn ein schmaler Grat.

Die Kanareninsel Teneriffa hat eine Attraktion, deren Strahlkraft weit über ihre Grenzen hinaus reicht. Der Tierpark Loro Parque ist seit mehr als 40 Jahren so etwas wie ein »Must« jedes Inselbesuchs. So steht es in jedem Reiseführer. 2017 und 2018 wurde der Park von der Bewertungsplattform Tripadvisor zum »besten Zoo der Welt« gekürt. Seit seiner Eröffnung 1972 begrüßte er fast 49 Millionen Besucher. Allein im vergangenen Jahr zählten die Betreiber die Rekordzahl von mehr als 1,1 Millionen Gästen.

Doch das könnte sich bald ändern. Vor 18 Monaten hat der britische Reisekonzern Thomas Cook eine neue Tierschutzrichtlinie eingeführt, die besagt, dass alle Tierattraktionen in seinem Programm den Tierschutzstandards des britischen Reiseveranstalterverbands Abta entsprechen müssen, was durch unabhängige Prüfungen verifiziert wird. Seitdem hat der Reisekonzern 49 Tierattraktionen überprüft und 29 aus dem Programm genommen. Ende Juli kündigte der Veranstalter an, ab Sommer 2019 zudem Angebote zu streichen, die Orcas halten. Das betrifft neben den Themenparks von Sea World in den USA auch den Loro Parque – und das, obwohl der Park die Richtlinien »Global Welfare Guidance for Animals in Tourism« der Abta erfüllt.

»Umfragen unter unseren Kunden haben ergeben, dass Tierschutz für 90 Prozent eine wichtige Rolle spielt und dass sie von ihrem Urlaubsanbieter erwarten, sich dafür zu engagieren«, sagt Friederike Grupp, Referentin Nachhaltigkeit bei Thomas Cook. Man registriere auch, dass das Interesse an Shows mit Tieren abnimmt, während die Nachfrage an der Beobachtung von Tieren in freier Wildbahn steigt. Rückendeckung erhält Thomas Cook von Tierschützern. »Delfine, zu denen Orcas zählen, sind extrem sensible, soziale und intelligente Wesen. Sie können in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden«, sagt Adeline Fischer von der Münchner Tierschutzorganisation Pro Wildlife.

Das wirtschaftliche Ausmaß der Entscheidung von Thomas Cook wird klar, wenn man sich vor Augen führt, dass in den vergangenen 45 Jahren mehr als eine Million Besucher über den Veranstalter den Loro Parque besuchten. Die Argumente gegen die Haltung von Tieren wie Orcas in Parks sind indes erdrückend. »Die Tiere haben extremen Bewegungsdrang, in freier Wildbahn schwimmen sie täglich bis zu 100 Kilometer. Außerdem sind Musik und Lärm während der Shows wegen der extrem empfindlichen Sinnesorgane für sie eine furchtbare Qual«, sagt Fischer. Viele Delfine würden in Gefangenschaft aggressiv und depressiv. »Es gab schon Tiere, die untergetaucht und nicht mehr aufgetaucht sind. Bei Menschen würden wir von Suizid sprechen.«

Man könnte tatsächlich versucht sein, zu sagen, dass sich Orcas einfach nicht für die Haltung in Gefangenschaft eignen. Dazu kommen im Loro Parque zwei bekannte Zwischenfälle: 2007 wurde eine Trainerin von einem Orca attackiert, am Weihnachtstag 2009 der Orca-Trainer Alexis Martínez von einem Tier erdrückt. Doch ganz so einfach ist es nicht, herauszufinden, was richtig und was falsch ist. Der Loro Parque gilt als einer der fortschrittlichsten Tierparks weltweit. Jede Menge Auszeichnungen dekorieren die Webseite, in denen von vorbildlicher Tierhaltung die Rede ist. Vermutlich ist der Park der am häufigsten ausgezeichnete Park der Welt. Die Betreiber weisen außerdem auf die 1994 gegründete Loro Parque-Stiftung hin, die bisher mehr als 16 Millionen Euro in 150 Naturschutzprojekte weltweit investiert hat. Darunter sind auch solche, die die etwa 50.000 in den Weltmeeren lebenden Orcas schützen. Zehn Prozent jedes Tickets fließen in die Stiftung.

Und da sind die Tiergeschichten, zum Beispiel die von Morgan: Im Juni 2010 wurde das junge Orca-Weibchen im flachen Wasser vor der niederländischen Küste völlig entkräftet aufgefunden. Nach einer Odyssee landete das schwerhörige Tier im Loro Parque und wurde erfolgreich in die Gruppe von insgesamt sechs Orcas integriert. Seit Dezember 2017 ist es sogar trächtig. »Es ist richtig, dass Orcas auf Nahrungssuche oft riesige Entfernungen zurücklegen. Bei vielen Tieren, die in Menschenobhut leben, geht es aber nicht darum, ob sie täglich hunderte Kilometer zurücklegen oder lebend Fisch fangen können«, sagt Wolfgang Kiessling, Gründer des Loro Parques und heute Präsident des Parks. »Es geht um das Wohl der Tiere, und wir sind uns absolut sicher, dass sich unsere Tiere wohlfühlen«.

Dieses Argument führen Parkbetreiber immer wieder an: Sie halten die Tiere im Interesse des Artenschutzes und um neue Erkenntnisse zu gewinnen. »In den vergangenen 100 Jahren hat sich die Menschheit vervierfacht und dies zu Lasten der Natur und der wild lebenden Tiere. Diese Tiere benötigen mehr denn je eine Vertretung«, ist sich Kiessling sicher. »Gäbe es keine Zoos, so wäre es das Dringendste, das man auf der Welt einrichten müsste.« Doch ist es wirklich noch zeitgemäß, solch gewaltige, soziale und intelligente Tiere in künstlich angelegten Becken zu halten? »Das Arche-Noah-Prinzip wirkt sinnlos, sobald klar wird, dass die meisten gezüchteten Arten nicht ausgewildert werden können«, sagt Tierschützerin Adeline Fischer. »Anstatt künstliche Populationen aufrecht zu erhalten, sollten besser die Lebensräume samt ihren Bewohnern geschützt werden. Heute gibt es zahlreiche TV-Reportagen und für viele Menschen die Möglichkeit, die Tiere in freier Wildbahn zu beobachten.«

Bedrohte Tiere als Attraktion zu vermarkten und sie gleichzeitig zu schützen ist auch in freier Wildbahn ein schmaler Grat. Begegnen sich Mensch und Tier, zieht die Kreatur meist den Kürzeren. Und dann kochen die Emotionen hoch. Das zeigt auch der tragische Unfall des Eisbären auf Spitzbergen. Ein deutsches Crew-Mitglied des Expeditionskreuzfahrtschiffs »MS Bremen« von Hapag-Lloyd Cruises wurde Ende Juli bei einem Landgang von einem Eisbär angegriffen und schwer verletzt. Darauf musste »aus Gründen der Notwehr und um das Leben der angegriffenen Person zu schützen, eingegriffen werden«, wie es vom Unternehmen hieß. Der Eisbär wurde erschossen.

In den sozialen Medien erlebte das Kreuzfahrtunternehmen einen sogenannten Shitstorm. »Wer gehört auf Spitzbergen nicht hin: die Kreuzfahrtschiffe oder die Eisbären?«, war noch einer der freundlichen Kommentare. Etliche Nutzer riefen zum Boykott des Unternehmens auf. Boykotte sind weder im Fall von Hapag-Lloyd Cruises noch in dem des Loro Parques die richtige Lösung, denn nicht nur in Afrika trägt der Tourismus unbestritten zur Arterhaltung bei. Doch die Bedingungen müssen stimmen. Und es gibt Hoffnung, dass manche Geschäftsmodelle sich von selbst erledigen: 2017 wurde das letzte Orca-Junge in der Gefangenschaft eines Sea-World-Freizeitparks geboren. Das amerikanische Unternehmen hat das Ende seines umstrittenen Zuchtprogramms bekanntgegeben. Hoffentlich gibt es genug Rückstellungen, diesen letzten Gefangenen ihrer Art eine gnadenvolle Zeit zu ermöglichen. Denn draußen in freier Wildbahn würden sie nicht überleben.

(14.09.2018, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.