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Tierseuchen Bauern warnen vor Souvenirs aus Urlaubsländern

Krankheiten in fernen Ferienparadiesen gefährden nicht nur Urlauber, sondern auch heimische Nutztiere. Zum Start der Sommerferien in Bayern warnt der Bauernverband vor Tierseuchen, die mit Souvenirs eingeschleppt werden können.

Reisende können aus fernen Urlaubsländern Tierseuchen mitbringen und damit die heimischen Nutztiere gefährden. Davor warnt der Bayerische Bauernverband. Die Maul- und Klauenseuche etwa könne über Felle oder kontaminierte Kleidung mitgebracht werden, sagte Präsident Walter Heidl am Montag (30. Juli) laut Mitteilung.
Die Krankheit sei hierzulande zwar ausgemerzt, trete aber nach Informationen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) derzeit im südlichen Afrika, in China und in Ägypten verstärkt auf. Sie sei hoch ansteckend und vor allem für Rinder, Schweine und Schafe gefährlich. »Unsere heimischen Tiere haben dagegen auch keinen Immunstatus mehr«, sagte Heidl. Kleidung, die im Urlaub mit eventuell infizierten Tieren in Kontakt gekommen sei, sollte sofort gewaschen werden. Zudem sollten Heimkehrer aus gefährdeten Ländern Ställe heimischer Bauernhöfe nicht unmittelbar direkt nach dem Urlaub besuchen.
Heidl warnte auch vor dem Mitnehmen von Wildpflanzen und wild lebenden Tieren. Nicht zuletzt stehen viele Arten unter strengem Schutz - der Urlauber riskiert eine empfindliche Strafe.

(31.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.