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REISE und PREISE

Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

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Tipps für Backpacker Den Trekkingrucksack richtig packen

Trekkingurlauber tragen ihre Ausrüstung auf dem eigenen Rücken mit sich herum. Daher empfiehlt sich Packen mit System. In fünf Schritten wird die Ausrüstung solide verstaut. Und es gibt noch mehr Tricks.
Ein gut gepackter Trekkingrucksack sorgt für Ordnung unterwegs und schont zugleich den Rücken: 
 
1. Die Grundlage: das prall gefüllte Bodenfach
Solide Trekkingsrucksäcke mit 60 Litern Volumen oder mehr haben in der Regel ein abgetrenntes Bodenfach. Dieses wird zuerst gefüllt – mit Schlafsack, Isomatte und Ersatzbekleidung. Um die komplette Luft aus den Gegenständen zu drücken, eigenen sich Kompressionssäcke.
 
2. In Rückennähe: schwere Gegenstände
Im zweiten Schritt wird das Hauptfach des Rucksacks nahe am Rücken gepackt, im Idealfall vom Lendenwirbelbereich bis hoch zu den Schultern. Dort finden schwere Gegenstände wie Kocher, Trinkblase und Zeltgegenstände sowie Müsli, Riegel und Schokolade ihren Platz.
 
3. Zur Stabilisierung: leichte Ausrüstung
Um die schweren Dinge am Rücken zu stabilisieren, wird die Front des Hauptfachs mit weniger schweren Gegenständen gefüllt – zum Beispiel mit leichter Kleidung oder gefriergetrockneter Nahrung.
 
4. In Toplage: wichtige Gegenstände
Oben ins Hauptfach des Rucksacks kommt wichtige Ausrüstung, die regelmäßig gebraucht wird. Das sind zum Beispiel das Zelt, Regenbekleidung oder das Erste-Hilfe-Set. Für diese Dinge möchte man nicht jedes Mal den halben Rucksack ausleeren müssen.
 
5. Stets griffbereit: das Deckelfach
Für alles Kompakte, was man unterwegs schnell aus dem Gepäck haben möchte, eignet sich das Deckelfach – zum Beispiel sind das Snacks, Sonnencreme, Messer, Sonnenbrille, Taschentücher und die Wanderkarte.
 
Weitere Tipps:
– Regenhüllen schützen den Rucksack von außen nicht vollständig, weil über die Träger weiterhin Wasser ins Innere laufen kann. Daher sollte wichtige Ausrüstung in wasserdichten Packsäcken im Rucksack verstaut werden. Verschiedene Farben dienen dabei der besseren Sortierung.
 
– Die Tagesverpflegung sollte man morgens oder am Vorabend portionieren, am besten in Gefrierbeuteln. Das erleichtert den Experten zufolge das tägliche Packen und Rationieren.
 
– Möglichst wenig sollte außen angebracht werden. Der Rucksack sitzt sonst nicht mehr bequem, und man kann an Ästen hängenbleiben. Zu den Ausnahmen gehören Trekkingstöcke, Zeltgestänge und die Trinkflasche.

 
(05.05.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.