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Der Sonne entgegen: Auf langen Strecken kommen Fluggäste oft aus dem Rhythmus - sie leiden manchmal mehrere Tage an Jetlag

Der Sonne entgegen: Auf langen Strecken kommen Fluggäste oft aus dem Rhythmus - sie leiden manchmal mehrere Tage an Jetlag

Foto: Fredrik von Erichsen

Tipps für Reisende Langstreckenflüge gut überstehen

Wer in die Ferne reist, kommt meist nur mit dem Flieger zum Ziel. Doch ein Langstreckenflug ist anstrengend: Druck auf den Ohren, Jetlag oder Schmerzen durch das Sitzen. Mit einigen Tipps überstehen Reisende die Zeit an Bord besser.

Eigentlich klingt es verlockend: Mehrere Stunden entspannen, einfach mal nichts tun. Doch viele Reisende fühlen sich nach einem Langstreckenflug müde und schlapp, sagt Prof. Thomas Löscher vom Berufsverband Deutscher Internisten. Ob eine einfache Erkältung oder schlimmstenfalls eine Thrombose: Einige macht ein langer Flug sogar krank. Doch wer ein paar Tipps beachtet, übersteht eine lange Reise über den Wolken besser:
 
Kleidung: Schon bevor die Reise überhaupt beginnt, sollten Urlauber überlegen, welche Kleidung sie auf dem Flug tragen. Die Kombination aus Klimaanlage im Flieger und zu leichter Kleidung kann zu einer Erkältung führen. Hinzu kommt, dass viele Passagiere auf dem Flug schlafen. Das kühlt den Körper zusätzlich aus. Prof. Löscher rät daher zu Kleidung, die die Haut an Armen und Beinen bedeckt. Es müsse zwar kein dicker Winterpulli sein, aber eben auch kein Spaghettiträgertop. Bietet die Fluggesellschaft Decken an, sollten Reisende sich damit zudecken.

 
Ärztliche Beratung: Wer an einer chronischen Krankheit leidet, sollte vor dem Flug Rücksprache mit einem Arzt halten. Prof. Löscher rät, sich an einen Reisemediziner zu wenden. Wer regelmäßig Medikamente zu einer bestimmten Uhrzeit einnehmen muss, kann durch die Zeitverschiebung durcheinanderkommen. Da ist professionelle Beratung nötig. Außerdem ist es sinnvoll, sich eine ärztliche Bescheinigung für mitgeführte Medikamente ausstellen zu lassen. »So kann bei den Sicherheitskontrollen Ärger vermieden werden«, erklärt Löscher.
 
Bewegung: Oft ist kaum Platz zwischen den Sitzreihen im Flieger. Reisende haben wenig Beinfreiheit und sitzen starr auf ihrem Platz. Besonders Menschen mit Thromboserisiko bewegen sich am besten viel während des Flugs. »Auch wenn es das Bordpersonal nicht so gern sieht, sollte man - so weit das möglich ist - im Flieger rumlaufen.« Auch hier sprechen die Reisenden vorher besser mit einem Arzt und lassen sich eventuell Heparin verschreiben. Das hemmt die Gerinnung des Blutes. Löscher rät außerdem zu isometrischen Übungen. Hier spannen Passagiere ihre Muskeln an. Sie müssen sich dabei aber nicht bewegen. Diese Übungen können Reisende also ganz einfach auf ihrem Sitz machen, erklärt Löscher. »Das ist nicht nur etwas für Personen mit erhöhtem Thromboserisiko, sondern für alle.«
 
Trinken: Ein Wein kurz nach dem Start, dann ein Gläschen zum Essen und anschließend noch ein Verdauungsschnaps: Auf Langstreckenflügen verzichten Reisende besser auf Alkohol. Denn nach der Landung droht nicht sonst unter Umständen nicht nur ein Kater. »Alkohol trocknet den Körper aus«, warnt Prof. Löscher. Er empfiehlt den Passagieren, während des Flugs viel Wasser zu trinken. Das ist nicht nur gesund. »Es hat auch den Vorteil, dass man öfter zur Toilette muss.« Und das führt wiederum zu mehr Bewegung. Vor allem bei Start und Landung helfen kleine Schlucke beim Trinken beim Druckausgleich.
 
Schlafen: Um einen Jetlag zu vermeiden, können Passagiere sich schon während des Flugs an den Zeitrhythmus am Reiseziel anpassen. Ist es dort bei der Ankunft spät abends, können sie probieren, während des Flugs wach zu bleiben. Kommen sie morgens an, lohnt sich ein Nickerchen im Flugzeug. Löscher rät Reisenden, die im Flieger nicht schlafen können, zu dem Hormon Melatonin. »Allerdings wirkt es nicht bei jedem und sollte nur in Rücksprache mit einem Arzt eingenommen werden.«
 
(06.02.2015, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.